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Pachtrecht in der Landwirtschaft

Das Pachtrecht regelt das Verhältnis zwischen Personen, die ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück besitzen (Verpächter/-in) und den Personen, die dieses bewirtschaften (Pächter/-in).

Sie möchten eine der folgenden Bewilligungen beantragen:

  • Bewilligung Pachtzins für landwirtschaftliche Gewerbe
  • Bewilligung für parzellenweises Verpachten eines landwirtschaftlichen Gewerbes
  • Bewilligung für eine verkürzte Pachtdauer (landwirtschaftliches Gewerbe / Grundstück)

So gehen Sie vor

Schritt
1

Füllen Sie das Gesuchsformular aus und legen Sie die im Formular auf Seite 2 erwähnten Dokumente bei

Formular Gesuch landwirtschaftliche Pacht 

Schritt
2

Senden Sie das Formular mit den erforderlichen Dokumenten an die Fachstelle Boden des Amts für Landwirtschaft und Natur.

Schritt
3

Sie erhalten in der Regel innert 30 Tagen eine Rückmeldung / eine Bestätigung etc.

Weitere Informationen

  • Merkblatt für die Bemessung des landwirtschaftlichen Pachtzinses, Amt für Landwirtschaft und Natur

  • Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht

  • Pachtzinsverordnung

  • Informationsseite INFORAMA zum Pachtrecht

  • Gesuch bäuerliches Bodenrecht

  • Pachtvertrag landwirtschaftliche Grundstücke

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