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Landwirtschaftlicher Tiefbau

Bund und Kanton können Bodenverbesserungen im ländlichen Tiefbau finanziell unterstützen. Reichen Sie bitte das Beitragsgesuch frühzeitig ein (nach Möglichkeit ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Baubeginn). An bereits begonnene oder ausgeführte Massnahmen werden keine Beiträge ausgerichtet.

Welche Massnahmen werden unterstützt?

Bauliche Massnahmen

  • Gesamtmeliorationen / Landumlegungen
  • Güterwege und Seilbahnen im Hügel- und Berggebiet
  • Strom- und Wasserversorgungen im Berggebiet
  • Entwässerungen, Bewässerungen im Talgebiet
  • Kulturlandaufwertungen im Talgebiet
  • Wiederherstellung von Meliorationsanlagen nach Unwettern
  • Massnahmen zur Substanz- und Werterhaltung von Güterwegen (periodische Wiederinstandstellung PWI) im Hügel- und Berggebiet

Ökologische Massnahmen (in Zusammenhang mit den baulichen Massnahmen)

zum Beispiel:

  • Renaturierung und Ausdolung von Gewässern
  • Pflanzung von Hecken und Einzelbäumen

Planerische Massnahmen

  • Landwirtschaftliche Planungen
  • Grundlagenbeschaffungen

Sie wollen ein Gesuch einreichen? So gehen Sie vor

Schritt
1

Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen (kurze Beschreibung samt Begründung der gewünschten Massnahme, Kartenausschnitt, Angaben zu den landwirtschaftlichen Verhältnissen). 

Schritt
2

Reichen Sie das Beitragsgesuch schriftlich ein. 

Wichtig: Das Beitragsgesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.

Amt für Landwirtschaft und Natur
Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion, Tiefbau
Schwand 17
3110 Münsingen
E-Mail

Weitere Informationen

Merkblätter landwirtschaftlicher Tiefbau

Rechtliche Grundlagen

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