Bund und Kanton können Bodenverbesserungen im ländlichen Tiefbau finanziell unterstützen. Reichen Sie bitte das Beitragsgesuch frühzeitig ein (nach Möglichkeit ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Baubeginn). An bereits begonnene oder ausgeführte Massnahmen werden keine Beiträge ausgerichtet.
Welche Massnahmen werden unterstützt?
Bauliche Massnahmen
- Gesamtmeliorationen / Landumlegungen
- Güterwege und Seilbahnen im Hügel- und Berggebiet
- Strom- und Wasserversorgungen im Berggebiet
- Entwässerungen, Bewässerungen im Talgebiet
- Kulturlandaufwertungen im Talgebiet
- Wiederherstellung von Meliorationsanlagen nach Unwettern
- Massnahmen zur Substanz- und Werterhaltung von Güterwegen (periodische Wiederinstandstellung PWI) im Hügel- und Berggebiet
Ökologische Massnahmen (in Zusammenhang mit den baulichen Massnahmen)
zum Beispiel:
- Renaturierung und Ausdolung von Gewässern
- Pflanzung von Hecken und Einzelbäumen
Planerische Massnahmen
- Landwirtschaftliche Planungen
- Grundlagenbeschaffungen
Sie wollen ein Gesuch einreichen? So gehen Sie vor
Schritt1
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen (kurze Beschreibung samt Begründung der gewünschten Massnahme, Kartenausschnitt, Angaben zu den landwirtschaftlichen Verhältnissen).
Schritt2
Reichen Sie das Beitragsgesuch schriftlich ein.
Wichtig: Das Beitragsgesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Amt für Landwirtschaft und Natur
Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion, Tiefbau
Schwand 17
3110 Münsingen
E-Mail
Weitere Informationen
Merkblätter landwirtschaftlicher Tiefbau
Unterstützung von Alperschliessungen
Technische Grenzwerte Wegebau
Unterstützung von Weganlagen ausserhalb Sömmerungsgebiet
Unterstützung von Brücken
Periodische Wiederinstandstellungen (PWI)
Unwetterschäden an Meliorationsanlagen
Kriterien für die finanzielle Unterstützung von Massnahmen zur Boden- bzw. Kulturlandaufwertung in der Landwirtschaftszone
Kriterien für die finanzielle Unterstützung von Bewässerungen
Kriterien für die finanzielle Unterstützung von Wasserversorgungen im Sömmerungsgebiet
Allgemeine Bedingungen für gemeinsam subventionierte Wasserversorgungen in der Berg- und Hügelzone