Bewirtschafterwechsel
Bewirtschafterwechsel per 1. Januar können während der Herbsterhebung bis zum 30. November des Vorjahres der Abteilung Direktzahlungen gemeldet werden.
Betriebsanerkennung
Betriebe, Betriebsgemeinschaften oder Betriebszweiggemeinschaften werden auf Gesuch anerkannt. Gesuche müssen spätestens bis am 31. Dezember des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres eingereicht werden.
Direktzahlungen an die Landwirtschaft
Wichtige Informationen zu Direktzahlungen finden sich in der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft:
Beitragsarten
GELAN
Der Kanton Bern wickelt den Vollzug der Direktzahlungen im Agrarinformationssystem GELAN ab. GELAN wird gemeinsam mit den Kantonen Freiburg und Solothurn betrieben.
Erhebungstermine
Die Erhebungstermine werden jährlich auf der GELAN-Webseite publiziert.
Die Erhebungsstelle der Gemeinde bietet Unterstützung und beantwortet Fragen.
Die Dateneingaben erfolgen online.
- Agate
- Neuer Zugang erhalten: Kontakt Agate (Helpdesk Agate, 0848 222 400, E-Mail)