Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Massnahmen Energie und Mobilität

Energie effizient nutzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben – das sind die Schlüssel für eine nachhaltige Energiezukunft. Das Berner Klimaprogramm fördert Initiativen, die den Energieverbrauch senken oder auf umweltfreundliche Energiequellen setzen.

EN_01 | Label Energiestadt

Beschreibung

Das Label Energiestadt erhalten Gemeinden, die über einen vom Trägerverein Energiestadt definierten Management-Prozess zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer klima- und energiepolitischen Leistungen kommen.

Der Prozess beinhaltet eine Bestandsaufnahme, die Definition von Zielen, die Ausarbeitung eines klimapolitischen Aktionsplans sowie die Dokumentation und Kommunikation. Energiestadt-Beratende begleiten die Gemeinden bei der Einführung und Aktualisierung des Prozesses.

Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Erst-Zertifizierung sowie bei der alle vier Jahre stattfindenden Re-Zertifizierung. In den Zwischenjahren ist jährlich ein Monitoring-Gespräch mit Energiestadt-Beratenden durchzuführen.

Förderbeitrag

  • Bei Erst-Zertifizierung: CHF 10 000 (einmalige Pauschale)
  • Bei Re-Zertifizierung: Maximal CHF 5000 (alle vier Jahre, CHF 1000 pro Jahresgespräch plus CHF 2000 pro Re-Audit)
  • Gold-Erst-Zertifizierung: CHF 5000 (einmalige Pauschale - Wichtig: Für den Beitrag zur Re-Zertifizierung ist ein zusätzliches Gesuch einzureichen)

   

EN_02 | Strategie für nachhaltige kommunale Gebäude

Beschreibung

Das Berner Klimaprogramm unterstützt Gemeinden, welche eine Strategie für ihre kommunalen Gebäude erarbeiten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Anforderungen hinausgeht und ambitionierte Standards für umfassenden Klimaschutz und für Nachhaltigkeit im Hochbau beinhaltet.

Schwerpunkte einer Strategie für nachhaltige kommunale Gebäude können die Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen sein (direkte und graue Emissionen), der Ausbau der erneuerbaren Energien, die nachhaltige Nutzung von Boden und von Wasser, die Förderung der Biodiversität, des Wohlbefindens und der Gesundheit der Nutzenden (insbesondere mit Blick auf den Klimawandel), die Gebrauchsqualität, die Erreichbarkeit und Hindernisfreiheit, die Betrachtung der Lebenszykluskosten sowie die Systemtrennung und die dadurch bessere Wiederverwendbarkeit.

Damit schafft die Gemeinde die Grundlagen für eine langfristige Entwicklung ihres Gebäude- und Anlagenportfolios hin zu Netto Null. Gebäudelabel unterstützen die strukturierte Bearbeitung der Schwerpunktthemen und die Qualitätssicherung.

Förderbeitrag

50 % der externen Beratungskosten bis maximal CHF 20 000

   

EN_03 | Mobilitätsmanagement

Beschreibung

Mobilitätsmanagement dient der Förderung einer nachhaltigen Mobilität mit dem Ziel, unter Einbezug der Elektrifizierung die Mobilitätsbedürfnisse abzudecken und gleichzeitig den Energieverbrauch, die Emissionen (Luftschadstoffe, Treibhausgase, Lärm) und andere negative Auswirkungen des Verkehrs zu reduzieren.

Die Gemeinden können das Mobilitätsverhalten in vielen Bereichen beeinflussen, beispielsweise in der Verwaltung und in Schulen, bei Planungsprozessen (Areale, Wohnsiedlungen), bei Grossanlässen oder im Freizeitbereich.

Ziel ist eine energieeffiziente, ressourcenschonende und klimafreundliche Mobilität auf dem Gemeindegebiet.

Förderbeitrag

50 % der externen Beratungskosten bis max. CHF 20 000

Weitere Informationen

   

EN_04 | Smarte Beleuchtung

Beschreibung

Auch bei der Beleuchtung gilt: Weniger ist mehr. Intelligent eingesetzte Beleuchtung spart Strom und hilft, die Lichtverschmutzung zu begrenzen und damit die Artenvielfalt und das menschliche Wohlbefinden zu schützen. Die Beleuchtung kann so gestaltet werden, dass Energie gespart, die Umweltbelastung reduziert und gleichzeitig die Sicherheit und Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.

Steht in einer Gemeinde die Erneuerung der Beleuchtung des öffentlichen Raumes an oder soll die Begrenzung der Lichtemissionen in den Bau- und Nutzungsordnungen (z.B. UeO) verbindlich geregelt werden, empfiehlt es sich, ein übergeordnetes, behördenverbindliches Beleuchtungskonzept (z.B. einen Beleuchtungsrichtplan) auszuarbeiten, das einen haushälterischen und zweckmässigen Umgang mit Licht und Energie ermöglicht.

Förderbeitrag

50 % der externen Beratungskosten bis max. CHF 10 000

Weitere Informationen

Für die Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts können Grundlagen und Arbeits
hilfen des Bundesamts für Umwelt BAFU beigezogen werden: Empfehlungen,
Merkblätter für Gemeinden und die Lichttoolbox

   

EN_05 | Kommunale Fahrzeugflotte und Ladeinfrastruktur

Beschreibung

Die Massnahme unterstützt Gemeinden bei der strategischen Weiterentwicklung ihrer Fahrzeugflotte und der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Gefördert werden insbesondere die Analyse der bestehenden Flotte und ihrer Einsatzprofile, die Planung der schrittweisen Elektrifizierung sowie die Dimensionierung und Standortplanung der erforderlichen Ladeinfrastruktur.

Zudem können neue Organisationsformen, etwa die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen innerhalb der Gemeindeverwaltung oder alternative Fahrzeuge wie Cargo-Velos oder E-Bikes, geprüft werden.

Ziel ist eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und klimaneutrale Entwicklung der kommunalen Fahrzeugflotte und der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur.

Förderbeitrag

50 % der externen Beratungskosten bis max. CHF 10 000

Weitere Informationen

  • Beiträge werden ausschliesslich für konzeptionelle Arbeiten und externe Beratung ausgerichtet. Nicht unterstützt werden Investitionen in Fahrzeuge, Maschinen oder Ladeinfrastrukturen.
  • Planungsgrundlagen und Hilfsmittel für öffentliche Ladeinfrastruktur: www.ladenpunkt.ch
  • Entscheidungshilfe für das passende Mobilitätsangebot:
    Entscheidungshilfe BEmobil

   

EN_06 | Energiemanagement in kommunalen Bauten

Beschreibung

Im Kern der Massnahme stehen der Aufbau einer Energiebuchhaltung sowie die Erarbeitung von Grundlagen für ein systematisches Energiemanagement. Dadurch erhält die Gemeinde eine Übersicht über Energieverbrauch, Eigenproduktion und Energieflüsse als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Energieversorgung der gemeindeeigenen Gebäude und Infrastruktur.

Förderbeitrag

50 % der externen Beratungskosten bis max. CHF 5000

Weitere Informationen

Keine Beiträge an Hardware oder Instrumente (z.B. Smart Meter oder kostenpflichtige Monitoringtools).

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