Was tun, wenn Wildtiere Schäden anrichten?
Sachschäden durch Wildtiere lassen sich meistens verhindern – beispielsweise mit Schutzmassnahmen wie Zäunen. Unter gewissen Bedingungen besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Wildtiere Schäden verursachen.
So gehen sie vor, wenn Sie einen Schaden melden wollen
Schritt1
Lesen Sie die Wegleitung Wildschaden – Verhütung und Entschädigung.
Schritt2
Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben: Füllen Sie das Gesuch Wildschadenersatz aus.
Schritt3
Bei Fragen oder Unklarheiten, kontaktieren Sie das Jagdinspektorat.
Amt für Landwirtschaft und Natur
Jagdinspektorat
Schwand 17
3110 Münsingen
E-Mail
Beratung
Brauchen Sie eine Beratung für Massnahmen gegen Wildschäden?
Kontaktieren Sie den zuständigen Wildhüter.
Massnahmen gegen Schäden von Wildschweinen
Infobroschüre oder Film
Weitere Informationen
Entschädigung bei Wolfsrissen
Seit Dezember 2023 werden Nutztierrisse durch Wölfe in der landwirtschaftlichen Talzone, Hügelzone, Bergzone I und II seitens Kanton nicht mehr entschädigt, wenn die Herdenschutzmassnahmen ungenügend waren (Art. 3 WSV ).
In den Bergzonen III, IV und dem Sömmerungsgebiet werden immer noch alle Wolfsrisse entschädigt.