Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Gesuch Wildschadenersatz

Was tun, wenn Wildtiere Schäden anrichten?

Sachschäden durch Wildtiere lassen sich meistens verhindern – beispielsweise mit Schutzmassnahmen wie Zäunen. Unter gewissen Bedingungen besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Wildtiere Schäden verursachen.

 

So gehen sie vor, wenn Sie einen Schaden melden wollen

Schritt
1

Lesen Sie die Wegleitung Wildschaden – Verhütung und Entschädigung.

Wegleitung Wildschadenersatz

Schritt
2

Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben: Füllen Sie das Gesuch Wildschadenersatz aus.

Gesuch Wildschadenersatz

Schritt
3

Bei Fragen oder Unklarheiten, kontaktieren Sie das Jagdinspektorat.

Amt für Landwirtschaft und Natur
Jagdinspektorat
Schwand 17
3110 Münsingen
E-Mail

Beratung

Brauchen Sie eine Beratung für Massnahmen gegen Wildschäden?

Kontaktieren Sie den zuständigen Wildhüter.

Massnahmen gegen Schäden von Wildschweinen

Infobroschüre oder Film

Weitere Informationen

  • Wildschadenverordnung

Entschädigung bei Wolfsrissen

Seit Dezember 2023 werden Nutztierrisse durch Wölfe in der landwirtschaftlichen Talzone, Hügelzone, Bergzone I und II seitens Kanton nicht mehr entschädigt, wenn die Herdenschutzmassnahmen ungenügend waren (Art. 3 WSV ).

In den Bergzonen III, IV und dem Sömmerungsgebiet werden immer noch alle Wolfsrisse entschädigt.

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