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Regulation des Wildschweinbestands im Fanel

Die Regulation von Wildschweinen im eidgenössischen Wasser-und Zugvogelreservat (WZV) Fanel erfolgt gemäss besonderen Bestimmungen. 

Bestandsregulation Wildschwein

Die offene Jagd im Teilgebiet IIIb des Wasser- und Zugvogelreservats Fanel ist als Konsequenz eines Bundesgerichtsurteils nicht mehr erlaubt. Der Kanton kann jedoch Regulationsabschüsse von jagdbaren Tieren durchführen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist. Dazu kann er Jägerinnen und Jäger beiziehen. 

Die Wildschweinregulation im Fanel ist keine Jagd im gewohnten Sinne, sondern eine besondere Massnahme nach Art. 9 WZVV. Sie beginnt am 2. August und dauert längstens bis am 31. Januar, das Jagdinspektorat kann die Wildschweinregulation im Schutzgebiet jedoch jederzeit unterbrechen oder beenden.

Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Es dürfen nur Wildschweine erlegt werden, darunter auch solche mit Ohrmarken (-sender). 
  • Es darf einzig von den offiziellen Jagdkanzeln aus geschossen werden. Pirschen, Drücken und Bodenansitz sind nicht erlaubt. Der Einsatz von jagenden Hunden und das Anfüttern von Wild ist auch verboten.
  • Die Waffe muss in der Jagdkanzel geladen / entladen werden.
  • Es gelten die Schusszeiten auf Wildschwein gemäss Jagdgesetzgebung; jedoch ohne Nachtansitz. 
  • Das Befahren des Schutzgebiets ist einzig zum Abtransport erlegter Wildschweine erlaubt.
  • Erlegte Wildschweine müssen innert 24 Stunden einem Wildhüter vorgezeigt werden.

Standorte der Jagdkanzeln

In der Jagdperiode 2023/2024 sind acht Jagdkanzeln im Einsatz. Die Standorte der Jagdkanzeln sind nicht fix und können, je nach Bedarf, durch das Jagdinspektorat geändert werden.

Reservation Jagdkanzel

Reservationen sind persönlich und können nicht stellvertretend abgeschlossen werden. Seitens Jagdinspektorat besteht keine Garantie auf eine Reservation, die Reservation einer Jagdkanzel ist Sache des Jägers / der Jägerin.

 

Weitere Informationen

  • Infoblatt Wildschweinregulation Fanel

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