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Informationen für Gemeinden

Der Renaturierungsfonds des Kantons Bern (RenF) unterstützt und entlastet Gemeinden beziehungsweise Wasserbauträger bei der Planung und Umsetzung von Revitalisierungsprojekten.

Das unterstützt der Renaturierungsfonds

  • Naturnahe, bauliche Massnahmen an Gewässern
  • Ausdolungen
  • Auenrevitalisierungen
  • Massnahmen zur Wiederherstellung der Fischwanderung
  • Schaffen von Laichplätzen und Refugien
  • Machbarkeitsstudien zur Initiierung von Projekten
  • Landerwerb und einmalige Entschädigungen

Die finanzielle Beteiligung des RenF richtet sich nach dem ökologischen Mehrwert für die Natur. Der RenF finanziert einen Grossteil der anrechenbaren Restkosten nach Abzug der ordentlichen Beiträge von Bund und Kanton oder Dritten. In der Regel werden 60 bis 80 Prozent der anrechenbaren Restkosten übernommen.

Wir empfehlen Ihnen, die Kostenbeteiligung mit dem RenF frühzeitig zu klären.

In fünf Schritten von der Idee zum Projekt

Der RenF unterstützt Sie während des ganzen Projektverlaufs.

Schritt
1

Machbarkeitsstudien
Starten Sie Ihr Projekt mit einer Machbarkeitsstudie. Sie zeigt, ob das Projekt rechtlich, technisch, wirtschaftlich und organisatorisch realisierbar ist.

Der RenF finanziert Voruntersuchungen und Variantenstudien.

Schritt
2

Projektieren & Bewilligungen
Revitalisierungsprojekte sind vielfältig, in Bezug auf Grösse, Projekttyp oder Landnutzung. Klären Sie ab, welche Bewilligungen Sie benötigen und welche Rahmenbedingungen gelten. Holen Sie Fachstellen und Betroffene frühzeitig mit an Bord. Sie erhöhen damit die Chance auf ein erfolgreiches Projekt.

Der RenF unterstützt fachlich und finanziell beim Projektieren und der Landbeschaffung, vermittelt Fachleute und begleitet die Kommunikation.

Schritt
3

Bauliche Umsetzung
Eine gute Ausführung des Projekts garantiert, dass Sie die erwünschte Wirkung erzielen. Beauftragen Sie für die Umsetzung Wasserbauer, die eine kompetente Bauführung garantieren und Baggerführer mit Erfahrung im naturnahen Wasserbau einsetzen.

Der RenF unterstützt finanziell und begleitet fachlich die Umsetzung.

Schritt
4

Unterhalt
Für den Unterhalt der Gewässer und die Pflege der Ufervegetation sind die Gemeinden oder durch sie Beauftragte zuständig. Der Unterhalt ist wichtig, um die Wirkung der Revitalisierung sowie den Hochwasserschutz längerfristig zu sichern.

Der RenF hilft, den Unterhalt zu optimieren und längerfristig zu sichern.

Schritt
5

Projektabschluss
Mit Wirkungskontrollen wird überprüft, ob die Massnahmen die ökologischen und technischen Ziele erreichen. Sie dienen auch dazu, künftige Revitalisierungen hinsichtlich Kosten und Ökologie zu optimieren. Für die Gemeinden entstehen in der Regel keine Kosten.

Der RenF plant und finanziert bei ausgewählten Projekten die Wirkungskontrolle.

Weitere Informationen

  • Anfrage und Gesuch für Renaturierungsprojekte

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