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14. Mai 2024
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Quaggamuschel: Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe bei Gewässerwechsel

Die Quaggamuschel breitet sich invasiv in hiesigen Seen und Flüssen aus und kann so zu beträchtlichen Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen führen. Wenn sich die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer festgesetzt hat, gibt es keine Möglichkeit sie wieder zu entfernen. Sport- und Fischerboote, die zwischen Gewässern wechseln, können die Muscheln als «blinde Passagiere» weiterverbreiten.

Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Deshalb bereitet er die Grundlagen für eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.

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