Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Kommunale Energievorschriften

Der Kanton erlässt grundsätzlich die Vorschriften über die Nutzung der Energie im Gebäudebereich. Seit 2012 ermöglicht das Kantonale Energiegesetz (KEnG) den Berner Gemeinden, in eigener Kompetenz strengere Energievorschriften als vom Kanton vorgesehen in der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung zu erlassen (vgl. Art. 13 ff. KEnG).

Mit dem revidierten KEnG stellt der Kanton den Gemeinden ab 2023 «Musterregelungen» für kommunale Energievorschriften zur Verfügung:

Muster für kommunale Energievorschriften

Was gilt in den einzelnen Gemeinden?

Wählen Sie eine Gemeinde und Ihnen wird angezeigt, welche energierelevanten Vorschriften die gewählte Gemeinde im ganzen Gemeindegebiet (Baureglement) und/oder in Teilen des Gemeindegebietes (Zone mit Planungspflicht/Überbauungsordnung) erlassen hat. Die Daten basieren auf einer Umfrage bei den Gemeinden und sind als Arbeitshilfe zu verstehen. 

Bisherige kommunale Energievorschriften mit einem reduzierten gewichteten Energiebedarf werden laut revidiertem KEnG umgerechnet in die gewichtete Gesamtenergieeffizienz (vgl. Art. T1-1 KEnV). Bei kommunalen Vorschriften, die noch den veralteten Höchstanteil nicht erneuerbarer Energie reduziert haben, müssen nur noch die kantonalen Grenzwerte für die gewichtete Gesamtenergieeffizienz gemäss Anhang 7 KEnV eingehalten werden.

Rechtlich verbindlich sind die  Reglemente und/oder Planungen der Gemeinden. Für detaillierte Auskünfte erkundigen Sie sich direkt bei der Gemeinde. 

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