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14. Mai 2009
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Auf dem Thunersee werden zehn Schwarzschwäne geduldet

Die Finanzdirektion hat entschieden, dass die zehn Schwarzschwäne im unteren Thunerseebecken in einem klar definierten Perimeter grundsätzlich weiterhin geduldet werden. Der Eigentümer muss ihnen allerdings als zusätzliche Auflage regelmässig die Schwungfedern schneiden, so dass sie ihren Perimeter nicht mehr ohne weiteres verlassen können.

Seit Jahren schwimmen auf dem Thunersee zehn Schwarzschwäne im Besitz von Markus Krebser frei herum. Bei den aus Australien stammenden Schwarzschwänen handelt es sich um eine nicht einheimische Tierart, deren Aussetzung in die freie Wildbahn nach der Bundesgesetzgebung ohne Bewilligung verboten ist. Die zehn Schwarzschwäne von Markus  Krebser werden jedoch seit Jahren vom Jagdinspektorat des Kantons Bern geduldet, wobei die Gelege der freilebenden Tiere jeweils angestochen werden.

Im Jahr 2007 forderte eine Petition die ungehinderte Verbreitung der Schwarzschwäne. Nachdem der Gemeinderat von Thun die Petition ablehnte, entstand in derÖffentlichkeit eine Diskussion darüber, ob es rechtmässig sei, die Tiere auf dem Thunersee zu halten. Vertreter des Kantons, des Bundes, von Natur- und Tierschutzorganisationen sowie Markus Krebser versuchten daraufhin erfolglos, am runden Tisch eine gemeinsame Lösung zu finden. Im Mai 2008 hat das zuständige Jagdinspektorat eine Verfügung erlassen, nach der zehn Schwarzschwäne im unteren Thunerseebecken geduldet werden, jedoch alle Gelege angestochen werden, damit sich die Tiere nicht vermehren können. Zudem hat das Jagdinspektorat Markus Krebser zur Beteiligung an diesen Massnahmen verpflichtet.

Gegen diese Verfügung hat Markus Krebser Beschwerde bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern erhoben. Die zuständigen Mitarbeitenden der Direktion und der Volkswirtschaftsdirektor traten wegen Vorbefassung in den Ausstand und leiteten die Beschwerde weiter an die kantonale Finanzdirektion, deren Direktor in Stellvertretung des Volkswirtschaftsdirektors den Inhalt der Verfügung des Jagdinspektorats zuüberprüfen hatte.

Die Finanzdirektion kommt in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die von den Fachleuten ausgearbeitete Verfügung aus rechtlicher Sicht grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens hat sich aber gezeigt, dass die Schwarzschwäne ihren Perimeter immer wieder verlassen und sich auf andere Seen ausbreiten. Deshalb ergänzt die Finanzdirektion die Verfügung mit einer zusätzlichen Verpflichtung, wonach Markus  Krebser seinen Tieren regelmässig die Schwungfedern schneiden lassen muss, damit sie nicht mehr fliegen können. Diese Massnahme verursacht den Schwarzschwänen keine Schmerzen und hinterlässt keine bleibenden Schäden, weil die Schwungfedern wieder nachwachsen. Das Jagdinspektorat wird die getroffenen Massnahmen in einem Jahrüberprüfen.

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