Der Bund hat seine Fischereigesetzgebung geändert. Um ein Langzeitpatent zu erhalten, müssen Anglerinnen und Angler ab 2009 neuüber einen Sachkundenachweis verfügen. Aufgrund dieser Neuerung und wegen der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wird eine Anpassung der Patentabgabe auf kantonaler Ebene nötig. Neu sollen die Angelpatente auch zentral via Internet gelöst werden können. Daneben können Angelpatente aber auch weiterhin dezentral gelöst werden - so zum Beispiel in Fischereiartikelhandlungen oder bei Fischereiorganisationen. Diese Lösung hat sich als deutlich kostengünstiger erwiesen als eine Abgabe durch die Gemeinden.
Gleichzeitig soll im Rahmen der Teilrevision des Fischereigesetzes ein unpersönliches Gastpatent eingeführt werden. Dieses soll erwachsenen Inhaberinnen oder Inhabern von Jahrespatenten erlauben, eine Gastfischerin oder einen Gastfischer einzuladen, wobei grundsätzlich keine Ausweitung des Fangertrags beabsichtigt wird. Schliesslich ist geplant, die Patentgebühren, die als Regalabgaben auf Gesetzesebene zu regeln sind, teilweise an die Teuerung anzupassen.
DieseÄnderungen des Fischereigesetzes stiessen in der vorberatende Kommission des Grossen Rates nach engagierter Diskussion insgesamt auf breite Zustimmung. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Novembersession 2008 beraten. Dies vorberatende Kommission hält dabei eine Lesung für ausreichend. Das Inkrafttreten ist auf 1. November 2009 geplant.