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30. August 2007
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Schutz vor Passivrauchen: Regierung verabschiedet Gesetzesvorlage

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern will mit dem Schutz vor den negativen Auswirkungen des Passivrauchens vorwärts machen und nicht auf eine Bundeslösung warten. Auch im Kanton Bern soll das Rauchen in Gastgewerbebetrieben und öffentlich zugänglichen Innenräumen verboten werden. Er hat entsprechende Gesetzesvorlagen zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die Behandlung im Parlament ist in der Novembersession vorgesehen.

Vor den Sommerferien hat der Regierungsrat die Vernehmlassungsergebnisse zum neuen Gesetzüber den Schutz vor Passivrauchen (SchPG) und dieÄnderung des Gastgewerbegesetzes (GGG) zur Kenntnis genommen. Die Gesetzesvorlagen wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen. Die folgenden Parteien unterstützen sie: Sozialdemokratische Partei, Grüne, EVP, EDU und Jungfreisinnige. Die Städte Bern, Biel und Thun sowie weitere Gemeinden sprachen sich ebenfalls für die Vorlage aus. Ebenso jene Organisationen, die sich mit der Suchtprävention und der Gesundheitsförderung befassen. Die Ver¬einigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels und Swiss Cigarette unterstützen die Regelung für Orte, an denen sich Personen gezwungenermassen aufhalten, möchten für das Gastgewerbe aber eine flexiblere Lösung. Die FDP, die SVP, die Berner KMU sowie der Handels- und Industrieverein stehen den neuen Vorschriften eher ablehnend gegenüber. Wie die gastgewerblichen Berufsverbände verlangen sie, die Bundeslösung abzuwarten.

Der Regierungsrat hat den zahlreichen Vernehmlassungen soweit möglich Rechnung getragen. So sind nun die Pflichten der Inhaberinnen und Inhaber vonöffentlichen Räumen bzw. Gastgewerbebetrieben genau geregelt. Die geschütztenöffentlichen Innenräume sind ausführlich aufgezählt. Um die Koordination mit den Arbeiten auf Bundesebene in jedem Fall sicher zu stellen, erhält der Regierungsrat den Auftrag, die kantonale Regelung ausser Kraft zu setzen, sobald ein gültiges Bundesgesetz vorliegt. Dagegen will der Kanton Bern nicht auf diese Bundeslösung warten. Zwar hat der Bundesrat mit Beschluss vom 22. August 2007  den Vorschlag der zuständigen Kommission des Nationalrates unterstützt. Eine Kommissionsminderheit beantragt aber, auf die Vorlage nicht einzutreten. Deshalb ist heute noch offen, ob– und falls ja wann– eine Bundesregelung zustande kommt.

Gleichzeitig mit der Einführung des Rauchverbots werden auch die Vorschriftenüber dieÖffnungszeiten von Gastgewerbebetrieben angepasst. Künftig sollen generelleÜberzeit¬bewilligungen bis 05.00 Uhr erteilt werden können. Auch diesem Teil der Vorlage wurde in der Vernehm¬lassung mehrheitlich zugestimmt.

Neu im Gastgewerbegesetz aufgenommen hat der Regierungsrat ein Verbot von„Flatrate“- oder„All you can drink“-Parties, wie dies in einer Motion des Grossen Rates verlangt wird. Die bestehende Rechtsunsicherheit muss mit einem klaren Verbot beseitigt werden. Nur so können die Vollzugsbehörden bereits im Vorfeld von solchen Veranstaltungen eingreifen und verhindern, dass Alkohol ohne Schranken ausgeschenkt und damit dem Rauschtrinken Vorschub geleistet wird.
 

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