Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
21. Oktober 2022
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Kurzmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
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Fehler bei der Berechnung der Übergangsbeiträge – Bewirtschafter müssen zu hohe Zahlungen zurückerstatten

In den Jahren 2019 bis 2021 hat die Abteilung Direktzahlungen bei den Übergangsbeiträgen Fehlzahlungen an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter geleistet. Der Grund für die Fehlzahlungen waren falsch verarbeitete Steuerdaten. Nun müssen die Betriebe die zu hohen Beiträge zurückzahlen oder werden für zu tiefe Beiträge entschädigt. Betroffen sind 792 Betriebe, welche die definierte Einkommens- und Vermögensgrenze überschreiten. 707 Betriebe müssen Beiträge zurückzahlen, 85 Betriebe erhalten eine Nachzahlung, bei zwei Betrieben ergibt sich keine Änderung. Die Rückforderungen betragen im Durchschnitt knapp 2000 Franken pro Betrieb, bei wenigen Betrieben belaufen sie sich auf 10 000 bis 16 000 Franken. Insgesamt belaufen sich die Rückforderungen auf 1,8 Millionen Franken, die Nachzahlungen auf 115 000 Franken.

Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter wurden über den Fehler informiert und haben eine beschwerdefähige Verfügung erhalten. Wenn es möglich ist, werden die Nach- und Rückzahlungen mit der Akontozahlung 2023 verrechnet. In den anderen Fällen stellt das Amt für Landwirtschaft- und Natur im ersten Halbjahr eine Rechnung.

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