Seit 1998 hat der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT) das gesetzlich verankerte Recht, bei Strafverfahren, welche Tierschutzdelikte betreffen, als Partei aufzutreten und in Verwaltungsverfahren Beschwerderechte auszuüben. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Tiere rechtlich keine Sache sind und dass Tierschutz ein wichtigesöffentliches Anliegen ist. Der DBT hat diese Aufgabe stets engagiert, aber auch mit Augenmass und dem nötigen Verständnis für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter wahrgenommen. Dieses bernische System hat sich sehr bewährt und ist bei allen beteiligten Kreisen anerkannt.
Am 1. Januar 2011 tritt die eidgenössische Strafprozessordnung in Kraft. Dieses vereinheitlichte Verfahrensrecht umschreibt die Möglichkeit zur Beteiligung an Strafprozessen anders als das bisher geltende bernische Recht. Deshalb müssen auf kantonaler Ebene die Grundlagen geschaffen werden, um die bisherige Aufgabenteilung fortzuführen. Basierend auf einer im Jahr 2009 vom Grossen Rat zu diesem Zweck geänderten Bestimmung im Landwirtschaftsgesetz hat der Regierungsrat nun auch die Tierschutzverordnung angepasst. Damit kann die bewährte Lösung fortgeführt werden und die langjährige Erfahrung des DBT bleibt dem Kanton Bern erhalten.