Der Regierungsrat hat aufgrund eingehender Abklärungen der Gebäudeversicherung Bern (GVB) darüber entschieden, wie die Organisation der Personenrettung bei Unfällen in den nächsten Jahren ausgestaltet werden soll. Er hat dabei in erster Linie der Fachkompetenz und dem Leistungswillen der bestehenden 26 Stützpunkte Rechnung getragen und entgegen dem Antrag der GVB darauf verzichtet, die Organisation zu straffen. Somit werden durch die verhältnismässig engmaschige Abdeckung des Kantonsgebiets auch in Zukunft kurze Einsatzzeiten gewährleistet sein.
Gleichzeitig hat der Regierungsrat festgelegt, dass die Trägergemeinden der Stützpunkte inskünftig für die Personenrettung bei Unfällen voll zu entschädigen sind. Damit anerkennt er, dass die Rettungseinsätze der Stützpunkte nach der Feuerwehrgesetzgebung als kantonale Aufgabe gelten und dementsprechend im kantonalen Interesse erfolgen.