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23. Januar 2009
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Kanton Bern beschreitet neue Wege im Tierschutz

Der Kanton Bern setzt im Tierschutz vermehrt auf Früherkennung und auf bessere Informationsflüsse. Die Meldepflicht wird auf die Gemeinden sowie andere im Vollzug tätige private und öffentliche Organisationen und Institutionen ausgedehnt. Begleitgruppen sollen bei Bedarf Halterinnen und Halter von Nutztieren unterstützen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung verabschiedet.
Die kantonalen Tierschutzbestimmungen wurden aus zwei Gründen vollständigüberarbeitet: Einerseits organisiert damit der Kanton den Vollzug des neuen, seit 1. September 2008 geltenden Tierschutzrechts des Bundes. Andererseits setzt der Regierungsrat die Erkenntnisse aus der Analyseüber die Häufung von Verstössen gegen den Tierschutz in der Landwirtschaft im Winter/Frühling 2008 um. Der Volkswirtschaftsdirektor, Regierungsrat Andreas Rickenbacher, hatte nach einer eingehenden Prüfung der Situation im Frühsommer 2008 entsprechende Schritte angekündigt.

Mit einer verstärkten Früherkennung soll Tierschutzproblemen in Nutz-, Heim- und Wildtierhaltungen aktiv vorgebeugt werden. Zu diesem Zweck werden die Koordination und die Informationsflüsse zwischen dem primär für den Vollzug verantwortlichen kantonalen Veterinärdienst und andern Akteuren besser geregelt. Im Tierschutzvollzug tätige Private, die Gemeinden und die Polizeiorgane des Kantons, einschliesslich der Kontrollorgane für Jagd, Fischerei, Naturschutz, Tierseuchen sowie Lebensmittel- und Fleischhygiene werden verpflichtet, Tierschutzverstösse dem Veterinärdienst zu melden. Ausgenommen von dieser umfassenden Meldepflicht sind nur geringfügige Verfehlungen, wie beispielsweise eine einmalige und vorübergehende Verschmutzung von Tieren. Auch die Tierärztinnen und Tierärzte können ohne Verletzung ihrer beruflichen Schweigepflicht bei schwer wiegenden Tierschutzverstössen dem Veterinärdienst Meldung erstatten. Mit diesen Meldepflichten und -rechten werden die vorhandenen Informationen besser zusammengeführt.

Neu vorgesehen sind Begleitgruppen für Halterinnen und Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren. In solchen Begleitgruppen zieht der Veterinärdienst im Einzelfall Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, des Regierungsstatthalteramtes, der landwirtschaftlichen Beratung und der Tierärzteschaft sowie Sachverständige landwirtschaftlicher Organisationen zusammen. Dieses Vorgehen trägt dem Umstand Rechnung, dass die Vernachlässigung von Nutztieren meistens mit einer schwierigen persönlichen Situation der Landwirtin oder des Landwirts im Zusammenhang steht. In der Begleitgruppe können nötige Massnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert werden.

Weiter optimiert der Regierungsrat mit der Verordnung Struktur und Funktionsweise der kantonalen Tierschutzkommission. Zudem werden Halterinnen und Halter von Wildtieren vermehrt in die Pflicht genommen: Die Bewilligungen können mit sicherheitspolizeilichen Auflagen verbunden werden und es wird eine genügende Haftpflichtversicherung verlangt. Schliesslich werden mit der neuen Verordnung auch die Vorgaben des Bundesüber den Tierschutz in Angelfischereibetrieben (Put-and-Take-Anlagen) umgesetzt.
 
Im Rahmen einer vorgängigen Konsultation bei den betroffenen Kreisen ist die Verordnung auf hohe Akzeptanz gestossen. Insbesondere die Gemeinden erachteten es als richtig, dass sie angesichts ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie den betroffenen Tieren selbst in den Vollzug eingebunden werden. Die involvierten Behörden und Verbände sindüberzeugt, dass mit den neuen Vollzugsinstrumenten das Tierschutzniveau im Kanton Bern zusätzlich erhöht werden kann. Der mit der Verordnung gewählte Ansatz ist auch bei anderen Kantonen auf Interesse gestossen und könnte Modellcharakter annehmen.

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