Gastrobetriebe erhalten weiter Härtefall-Unterstützung
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) hat die Härtefall-Unterstützung für behördlich geschlossene Unternehmen bis am 16. Mai 2021 verlängert. Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken, die bereits Härtefall-Unterstützung beantragt haben, müssen kein neues Gesuch einreichen. Diesen Unternehmen werden automatisch die Fixkosten für weitere 28 Schliessungstage ausbezahlt. Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 14. April 2021 gelten Restaurants weiterhin als behördlich geschlossen, auch wenn sie ihre Aussenbereiche öffnen.