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16. April 2021
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Coronavirus: Regierungsrat passt Covid-Verordnung den Bundesratsentscheiden an

Nach den am 14. April 2021 vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Corona-Massnahmen hat der Regierungsrat die kantonale Covid-19 Verordnung soweit wie nötig angepasst. Weil die Gastronomiebetriebe ihre Aussenbereiche ab Montag öffnen dürfen, hat er die entsprechenden Regelungen präzisiert. Die kantonalen Regelungen für den Sport- und den Kunstunterricht hat er aufgehoben. Das Tragen von Masken an den Schulen ab der 5. Klasse bleibt vorläufig obligatorisch. An politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen dürfen neu statt 15 maximal 100 Personen teilnehmen.

Gastrobetriebe erhalten weiter Härtefall-Unterstützung

Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) hat die Härtefall-Unterstützung für behördlich geschlossene Unternehmen bis am 16. Mai 2021 verlängert. Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken, die bereits Härtefall-Unterstützung beantragt haben, müssen kein neues Gesuch einreichen. Diesen Unternehmen werden automatisch die Fixkosten für weitere 28 Schliessungstage ausbezahlt. Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 14. April 2021 gelten Restaurants weiterhin als behördlich geschlossen, auch wenn sie ihre Aussenbereiche öffnen.

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