Jede Hundebissverletzung, dieärztlich oder tierärztlich versorgt wird, muss dem Veterinärdienst (VeD) gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn ein Hund Anzeichen einesübermässigen Aggressionsverhaltens zeigt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Meldepflicht finden sich in der eidgenössischen Tierschutzverordnung. Im Kanton Bern müssen auch die Kantonspolizei und die Polizeiorgane der Gemeinden Vorfälle mit Hunden melden.
Jeder Hund kann beissen
Beissen ist eine Ausdrucksweise des Hundes, die zu seinem Kommunikationsrepertoire gehört und deshalb nicht zwingend vermeidbar ist. Am häufigsten werden denn auch Personen gebissen, die dem Hund eigentlich vertraut sind, ihn aber erschreckt oder Warnsignale nicht beachtet haben. Durch die sorgfältigeÜberprüfung jedes einzelnen Falles kann der Veterinärdienst die Umstände, unter welchen der Hund zugebissen hat, situationsgerecht bewerten. Erst anschliessend kann er spezifische Massnahmen treffen.
Jeder Biss– ein Fall für sich
Der Veterinärdienst prüft jede Meldung einzeln. Nach dem Eingang nimmt eine sachverständige Person eine erste Risikoabschätzung vor und klassiert den Fall je nach Sachverhalt und Schweregrad der Verletzung.
In leichteren Fällen werden zunächst Informationen, welche eine genaue Beurteilung des Vorfalls erlauben sollen, erhoben. Dazu werden in der Regel schriftliche Stellungnahmen von der Hundebesitzerin oder dem Hundebesitzer des fehlbaren Hundes wie auch von der verletzten (oder bei Aggressionen gegen andere Tiere geschädigten) Person eingefordert. Je nach Vorfall werden Hunde auch einer Verhaltensüberprüfung unterzogen. In verschiedenen Alltags- und Stresssituationen werden dabei die Reaktionen des Hundes von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit Spezialausbildung in Verhaltensmedizin beurteilt.
Je nach Ergebnis der Abklärungen spricht der Veterinärdienst Verwarnungen aus oder verfügt auf den Einzelfall bezogene Massnahmen. Mögliche Massnahmen sind zum Beispiel der Besuch von Ausbildungskursen für die Halterin oder den Halter mit ihrem Hund, Leinen und/oder Maulkorbpflicht oder das Verbot, mit dem Hund gewisse Orte wie Spielplätze, Geschäfte oder Restaurants zu besuchen.
Sofortmassnahmen
Wird ein Vorfall aufgrund einer ersten Risikoabschätzung als schwerwiegend beurteilt, ordnet der Veterinärdienst Sofortmassnahmen zur Gewährleistung deröffentlichen Sicherheit an. Dabei arbeitet er eng mit der Polizei zusammen, welche bei einem gravierenden Vorfall vor Ort ermittelt und den Hund nötigenfalls sicherstellt.
Neben der vorsorglichen Beschlagnahmung des Hundes sind zum Beispiel auch Leinen- und Maulkorbpflicht mögliche Sofortmassnahmen. Erst danach wird der Vorfall vertieft abgeklärt und die definitiven Massnahmen werden angeordnet. Diese Massnahmen sind wiederum auf den Einzelfall abgestimmt und können milder sein, als sie vorläufig verfügt wurden. Es können jedoch auch befristete oder unbefristete Hundehalteverbote ausgesprochen werden und im Extremfall müssen Hunde mit ungünstiger Prognose auch eingeschläfert werden.
Weitere Informationen:
Tiere richtig halten
Hunde richtig halten
Merkblatt - Sachkundenachweis für Hundehaltende
Aktuelle Gefährdungen& Massnahmen
Kantonale Tierschutzverordnungvom 21. Januar 2009; 916.812 (Bernische Gesetzessammlung)