Verschiedene Faktoren beeinflussen die Luftqualität. Die kurzfristige Belastung der Luft, die sich bei der Messung der Tagesmittelwerte zeigt, ist stark von der Witterung abhängig. Dagegen stammt die dauernde Belastung aus einer Vielzahl von Emissionsquellen und kann mit geeigneten, längerfristigen Massnahmen verringert werden. Jahres- und Tagesmittelwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) legen fest, welche Grenzwerte aus gesundheitlichen Überlegungen nicht überschritten werden sollten.
Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub PM10 im Winter vorwiegend wegen Saharastaub überschritten
Der Tagesmittelgrenzwert der LRV beträgt für Feinstaub PM10 (maximaler Durchmesser 10 Mikrometer) 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) und darf höchstens 3-mal pro Jahr überschritten werden. Im Winter 2022/2023 wurde er je nach Messstation zwischen 2- bis 3-mal überschritten. Die maximalen Tagesmittelwerte lagen zwischen 34 und 78 µg/m3. Die Tagesmittelwerte für PM10 waren damit leicht höher als im Winterhalbjahr 2021/2022. Verantwortlich hierfür ist im Wesentlichen der Saharastaub im Frühjahr, der die Schweiz erreichte. Aufgrund der mineralischen Zusammensetzung des Saharastaubes stellen diese Sand-Partikel aber nicht eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit dar.
Jahresgrenzwerte für Feinstaub PM10 und PM2.5 bei praktisch allen Messstationen eingehalten
Die Feinstaubbelastung mit PM10-Partikeln blieb 2022 auch im vergangenen Winterhalbjahr unter dem Jahresmittelgrenzwert der LRV (20 µg/m3). Bei den noch feineren Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als 2.5 Mikrometern (PM2.5) wird der Jahresmittelgrenzwert der LRV (10µg/m3) bei einigen Messstationen in der Nordwestschweiz immer noch knapp überschritten.
Generell abnehmende Feinstaubbelastung
Die Belastung ist jedoch generell abnehmend. Die erfreuliche, stetige Verminderung der Feinstaubbelastung ist vorwiegend auf die technische Entwicklung zurückzuführen. Dies gilt sowohl für Feuerungen, Maschinen und Industrieanlagen als auch für den Strassenverkehr (siehe Infobox). Holz-Zentralheizungen tragen zu rund einem Drittel der Feinstaubbelastung bei. Sie sind seit 2018 messpflichtig. Mit dem Abschluss der Heizperiode 22/23 wurden alle neu messpflichtigen Anlagen im Kanton Bern mindestens einmal gemessen. Die Beanstandungsquote beträgt rund 18 Prozent. Auch das Verbot von Mottfeuern trägt einen wichtigen Teil zur abnehmenden Feinstaubbelastung bei. Feuer «motten», wenn das Brenngut zu nass ist, um richtig zu brennen. Bei dieser sogenannten «unvollständigen Verbrennung» werden grosse Mengen von Schadstoffen wie Russ, Rauchpartikel, Kohlenmonoxid und anderen Gasen freigesetzt.
Seit 1. Januar 2023: Partikelanzahl-Messung bei der Kontrolle von Motorwagen
Das On-Board-Diagnose-System (OBD) überwacht bei Fahrzeugen die korrekte Funktion der abgasrelevanten Bauteile. Das System kann aber einen defekten (gebrochenen oder ausgebrannten) Partikelfilter nicht erkennen. Seit 1. Januar 2023 ist die geänderte Verordnung über die Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen (SR 741.437) in Kraft. Deshalb wird neu bei der periodischen Kontrolle nach Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen von Strassenfahrzeugen (VTS; SR 741.41) bei Selbstzündungsmotoren von Fahrzeugen und Maschinen mit Strassenzulassung durch das Strassenverkehrsamt eine Partikelanzahl-Messung durchgeführt. Dies ermöglicht eine rasche und zuverlässige Erkennung von defekten Partikelfiltern.
Jahresrückblick über die Luftqualität für das Jahr 2022
Der Kanton Bern publiziert gemeinsam mit den Nordwestschweizer Nachbarkantonen den Jahresrückblick über die Luftqualität. Im aktuellen Bericht sind Informationen über Schadstoffwerte von Stickstoffdioxid, Ozon und Feinstaub des Jahres 2022 einfach und praktisch abrufbar.
airCHeck
Die App airCHeck informiert schweizweit über die aktuelle Luftqualität. Zudem liefert die App Informationen und Hintergrundwissen über Schadstoff-Quellen und gibt Tipps zu luftfreundlichem Verhalten und Gesundheit.