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27. September 2006
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Kantonale Arbeitsmarktaufsichtskommission: Die Arbeitsmarktaufsicht im Kanton Bern funktioniert

aid. Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr im Kanton Bern funktionieren. Verstösse bilden die Ausnahme, müssen jedoch konsequent abgeklärt werden. Im Hinblick auf den Einbezug der neuen EU-Länder im Jahre 2011 müssen die Kontrollinstrumente jedoch weiter entwickelt werden. Diese Bilanz zieht die kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO) nach einem Jahr Aufsichtstätigkeit.

Seit dem 1. Januar 2004 hat der Kanton Bern ein neues Arbeitsmarktgesetz. Er bekam damit in der Schweiz eine Vorreiterrolle. Eine zentrale Meldestelle für die Arbeitsmarktaufsicht nimmt heute im beco Berner Wirtschaft Meldungen zu Schwarzarbeit und zu missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbe¬dingungen entgegen. Sie erfasst zudem ausländische Erwerbstätige. Seit einem Jahr wird ausserdem das Konzept der Arbeitsmarktkontrollen umgesetzt.

Gemäss Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher spürt der Kanton Bern die Auswirkungen der EU-Öffnung nur in geringem Masse. Die sinkenden Arbeitslosenzahlen weisen darauf hin, dass vor allem die einheimischen Arbeitskräfte von der wirtschaftlichen Erholung profitieren können. In den Bereichen Lohndumping und Schwarzarbeit sind regelmässige Kontrollen jedoch notwendig und sinnvoll. Informations- und Präventionsarbeit ist vor allem auch nötig bei ausländischen Arbeitgebern, die ihre Mitarbeitenden in der Schweiz zu den ortsüblichen Bedingungen anstellen und entschädigen müssen.

Die kantonale Arbeitsmarktkommission beobachtet den Arbeitsmarkt und beurteilt festgestellte Missbräuche. Vertreter der Sozialpartner und der Behörden haben diese Organisation gemeinsam aufgebaut. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die konsequente Durchsetzung der flankierenden Massnahmen ist ihre Hauptaufgabe. Für die Umsetzung der Kontrolltätigkeit beauftragt die KAMKOüber Leistungsvereinbarungen vier regionale Arbeitsmarktkontrollvereine. Im ersten Halbjahr 2006 haben die Kontrolleure der Arbeitsmarktvereine bei 2145 kontrollierten Personen 36 Verstösse festgestellt. Ein Grossteil weiterer Fälle ist noch in Abklärung. Ein Zusatznutzen der Kontrolltätigkeit ist die präventive Wirkung. Im Hinblick auf den Einbezug der neuen EU-Länder im Jahre 2011 sind jedoch weitere Optimierungen erforderlich.

Gesamthaft betrachtet sind auf dem kantonalen Arbeitsmarkt Verstösse klar die Ausnahme. Es herrschen weitgehend faire Bedingungen. Mit der KAMKO, den Arbeitsmarktkontrollvereinen und der zentralen Meldestelle haben Sozialpartner und Behörden Mittel in der Hand.
 

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