Eine Expertenkommission hat zuhanden von Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher Revisionsvorschläge zum am 1. Mai 2003 in Kraft getretenen Jagdrecht erarbeitet. Darauf basierend erarbeitete die Volkswirtschaftsdirektion eine Vorlage für die Revision der Jagdverordnung, die nun vom Regierungsrat gutgeheissen wurde. Mit strengeren Vorschriften sollen Wildtiere stärker geschont, Konflikte zwischen Jägern und Bevölkerung vermindert und der Jagdablauf optimiert werden.
Die vom Regierungsrat beschlossenenÄnderungen der Jagdverordnung tragen sowohl den Anliegen der Bevölkerung und des Tierschutzes als auch den Wünschen der Jägerschaft Rechnung. Denn die Jagd erfüllt wichtige Funktionen für eine nachhaltige Entwicklung der Wildtiere: So reguliert sie die Bestände, was nötig ist, weil die meisten natürlichen Feinde vieler Wildtiere ausgestorben sind. Zudem nehmen viele Jäger wichtige Aufgaben zum Schutz des Wildes und des Naturraums wahr– etwa mit dem Pflanzen von Hecken oder dem Füttern von Tieren in harten Wintern. Die strengeren Vorschriften wurden im Konsultationsverfahren bei den Interessenverbänden unterschiedlich beurteilt, zum Teil wurden weitergehende Massnahmen gefordert.
Nach Aussagen von Regierungsrat Andreas Rickenbacher wäre es schwer vermittelbar gewesen, fünf Jahre nach Inkrafttreten des Jagdgesetzes dieses bereits wieder zuändern. Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, die erforderlichen Verschärfungen in der Jagdverordnung zu regeln. Der Grosse Rat wird anlässlich der Behandlung einer in der Januarsession 2008 eingereichten und vom Regierungsrat noch nicht behandelten Motion entscheiden, ob er zusätzlich einen Auftrag für eine Revision des Jagdgesetzes erteilen will.
Nachfolgend die vom Regierungsrat beschlossenÄnderungen in der Jagdverordnung imÜberblick:
- Die Zeit der Schussabgabe wird verkürzt. Die Schussabgabe ist– bei genügender Sicht– zwischen einer Stunde vor Sonnenaufgang und einer Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.
- Die Jagd im Umkreis von 100 m von ständig bewohnten Gebäuden wird verboten.
- Die Baujagd mit Jagdhunden wird stark eingeschränkt. Es gelten damit schweizweit die strengsten Regeln.
- Schusswaffen und Munition dürfen nur noch getrennt im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Die Jagdzeit auf den Rothirsch kann als Notmassnahme bis Ende November verlängert werden.
- Die Jagd auf Wildschweine ist im August nur noch ausserhalb des Waldes und auf dem Ansitz gestattet.
- Die Jagd auf den Kormoran mit dem Patent E wird neu bis Ende Januar verlängert.
DieÄnderungen in der Jagddirektionsverordnung:
- Der Einsatz von Jagdhunden im Winter wird eingeschränkt.
- Alle Fehlschüsse auf Schalenwild (Rothirsche, Damhirsche, Sikahirsche, Mufflons, Rehe, Gämsen und Wild-schweine) müssen künftig noch gleichentags dem Wildhüter gemeldet werden.
Mediendokumentation
- Referat Regierungsrat Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor Kanton Bern (PDF 72 KB)
Revision des Jagdrechts - für eine wildtiergerechte Jagd - Referat Perer Juesy, Jagdinspektor des Kantons Bern (PDF 223 KB)
Revision Jagdrecht - Jagdverordnung (Änderung) (PDF 40 KB)
- Direktionsverordnung über die Jagd (Änderung) (PDF 33 KB)
- Vortrag zur Jagdverordnung (Änderung) (PDF 42 KB)
- Vortrag zur Direktionsverordnung über die Jagd (Änderung) (PDF 39 KB)