Das geltende Tourismusentwicklungsgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Es stellt diejenigen Instrumente zur Verfügung, die für die Entwicklung des Tourismus im Kanton Bern nötig sind. Einzig bei der touristischen Marktbearbeitung besteht Bedarf für eine Anpassung des Gesetzes. Der Kanton Bern wird im Vergleich mit direkten Konkurrenzregionen zu wenig wahrgenommen, weil dieübergeordneten, gesamtkantonalen Interessen nicht genügend vertreten sind. Zudem stehen zu wenig Mittel für eine effiziente Marktbearbeitung zur Verfügung, was auch der Quervergleich mit Konkurrenzregionen bestätigt.
Diese Mängel sollen mit einer Revision des Tourismusentwicklungsgesetzes gezielt behoben werden. Der Kanton soll sich in der Marktbearbeitung verstärkt engagieren und die verschiedenen Akteure zusammenbringen, um die Marktbearbeitung in Richtung eines integrierten Standortmarketings weiter zu entwickeln. Er wird zudem anstelle der einzelnen Destinationen mit Schweiz Tourismus eine Leistungsvereinbarungüber die Grundwerbung abschliessen. Dadurch werden einerseits die Destinationen finanziell entlastet, anderseits wird der Kanton Bern besser wahrgenommen. Zudem soll sich der Kanton bei der Bewerbung um internationale Veranstaltungen und deren Vorbereitung stärker einbringen. Damit könnten die guten Erfahrungen mit der EURO 2008 und der Eishockey-WM 2009 für eine stärkere touristische Präsenz des Kantons genutzt werden.
Der Regierungsrat hat die Vorschläge für die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen verabschiedet. Die Stellungnahmen können bis zum 10. Februar 2011 eingereicht werden. Parallel zur Revision des Tourismusentwicklungsgesetzes plant der Regierungsrat, die Beherbergungsabgabe anzuheben. Der aktuelle Betrag von 60 Rappen jeÜbernachtung ist seit Jahren unverändert. Umfang und Zeitpunkt der Erhöhung werden auf die Revision abgestimmt.
In eigener Kompetenz hat die Volkswirtschaftsdirektion bereits Massnahmen für die touristische Qualitätssicherung und die Angebotsentwicklung an die Hand genommen.