Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
05. November 2009
Zurück zur Übersicht

Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes

Die Leistungsbereitschaft der Gebäudeversicherung Bern (GVB) soll nachhaltig gestärkt werden. Durch eine Modernisierung der Rahmenbedingungen soll es der GVB ermöglicht werden, noch besser auf die Bedürfnisse ihrer Kundschaft einzugehen und ihre Risiken besser streuen zu können. Zudem soll die Aufsicht des Kantons über die GVB und deren institutionelle Ausgestaltung nach modernen Corporate Governance Grundsätzen geordnet werden. Der Regierungsrat legt zur Erreichung dieser Ziele dem Grossen Rat ein total revidiertes Gesetz zur Beschlussfassung vor.
Das geltende Gesetzüber die Gebäudeversicherung ist bald vierzigjährig. Es entspricht in verschiedenen Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine kunden- und risikogerechte Ausgestaltung der Gebäudeversicherung und muss auch in institutioneller Hinsicht modernisiert werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb die Verabschiedung eines total revidierten Erlasses. Der Grosse Rat wird das Gesetz voraussichtlich erstmals in der Märzsession 2010 beraten.

Unter dem Eindruck stark steigender Elementarschadenrisiken als Folge des Klimawandels liegt das Hauptziel der Gesetzesrevision in der nachhaltigen Stärkung der Leistungsbereitschaft (Solvenz) der GVB. Mit dem neuen Gesetz werden die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass die GVB auch in Zukunft ihren volkswirtschaftlich wichtigen Leistungsauftrag erfüllen kann und die Risiken für den Kanton Bern auf ein Minimum beschränkt bleiben. Es stehen drei Massnahmenbündel im Vordergrund:
  • Eine angemessene Risikostreuung durch Abrundung des Grundangebots der GVB mit ergänzenden Produkten und Dienstleistungen.
  • Eine Verbesserung der technischen Ergebnisse, etwa durch eine Relativierung der Neuwertversicherung für schlecht unterhaltene Gebäude.
  • Der Ausschluss der subsidiären Haftung des Kantons, die Einführung der aktienrechtlichen Haftung für alle GVB-Organe sowie die Entflechtung der Aufgaben zwischen Kanton und GVB. Dazu gehört unter anderem, dass der Volkswirtschaftsdirektor / die Volkswirtschaftsdirektorin nicht mehr von Gesetz wegen Mitglied des Verwaltungsrates ist.

Diese Massnahmen sollen gewährleisten, dass die bernischen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer auch in Zukunft von günstigen Prämien unter Wahrung einer angemessenen Solidarität profitieren können. Die bewährten Elemente, insbesondere die Grundnormen der obligatorischen Versicherung, die Kernaufgaben der GVB und deren institutionelle Grundzüge, bleiben unverändert.

Das im Sommer dieses Jahres durchgeführte Vernehmlassungsverfahren hat grundsätzlich eine breite Zustimmung zur Vorlage ergeben. Nicht berücksichtigt werden konnten die meisten Anträge zu den Nebentätigkeiten der GVB und zu den Zusatzversicherungen.

Seite teilen