Immer mehr Bernerinnen und Berner setzen auf erneuerbare Energielösungen wie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen und beantragen mit einem Gesuch, dass ihre Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird. Die steigende Zahl von Gesuchen für Netzanschlüsse hat im vergangenen Jahr zu Wartezeiten geführt. In der Schweiz gibt es keine verbindliche Frist, innerhalb derer Netzbetreiber die Gesuche bearbeiten müssen. Zuständig sind die Kantone, wenn die Netzbetreiber ihren Anschlusspflichten nicht nachkommen. Um diese Situation zu verbessern, hat der Kanton Bern nun Massnahmen ergriffen: Das Amt für Umwelt und Energie hat den Netzbetreibern Leistungsaufträge erteilt. Damit setzt der Kanton verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Netzanschlussgesuchen, beschleunigt die Abläufe und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Die Fristen gelten, wenn alle Unterlagen vollständig sind, der Anschluss über ein mit Elektrizität erschlossenes Grundstück erfolgt und die vorhandene Netzkapazität ausreicht.
Sie betragen für Anlagen bis und mit 30 Kilovolt-Ampere (kVA) Nennleistung:
- Für technische Anschlussgesuche 20 Arbeitstage
- Für Installationsanzeigen und Apparatebestellungen 15 Arbeitstage
Für grössere Anlagen gibt es eine Informationspflicht nach 20 Arbeitstagen, jedoch keine verbindlichen Fristen für die Bewilligungen.