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Krankheit während der Arbeitslosigkeit

Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit krank werden, zahlt Ihnen die Arbeitslosenkasse Ihr Arbeitslosengeld noch während 30 Tagen weiter. Ab dem 31. Tag erhalten Sie bei voller Arbeitsunfähigkeit nichts mehr. Für diesen Fall müssen Sie selbst vorsorgen, zum Beispiel mit einer Krankentaggeldversicherung. 

Das müssen Sie wissen

Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit krank werden und nicht arbeiten können, haben Sie weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld, allerdings nur eingeschränkt:

  • Bis zu 30 Kalendertage erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld. Das sind 20 bis 22 Taggelder.
  • Ab dem 31. Krankheitstag erhalten Sie bei voller Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitslosengeld mehr.
  • Damit Sie bei einer länger als 30 Tage dauernden Krankheit trotzdem Geld erhalten, empfehlen wir Ihnen eine Krankentaggeldversicherung. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung.
  • Die Krankheit hat keinen Einfluss darauf, wie lange Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Innerhalb einer 2-jährigen Rahmenfrist können insgesamt maximal 44 Taggelder ausbezahlt werden.

Das müssen Sie tun

Étape
1

Krankheit melden

Melden Sie Ihre Krankheit sofort Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung.

Étape
2

Arztzeugnis an Arbeitslosenkasse

Ab dem 4. Krankheitstag benötigen Sie ein Arztzeugnis. Dieses müssen Sie bei Ihrer Arbeitslosenkasse einreichen.

Étape
3

Krankheit und allfällige Arbeitsbemühungen dokumentieren
  • Erfassen Sie Ihre Krankentage im Formular «Angaben der versicherten Person (AvP)».
  • Während Sie vollständig arbeitsunfähig sind, müssen Sie keine Arbeitsbemühungen tätigen. Die Arbeitsbemühungen für den übrigen Kalendermonat müssen Sie jedoch fristgerecht einreichen.
  • Wenn Sie nur teilweise arbeitsunfähig sind, müssen Sie trotzdem Arbeitsbemühungen tätigen und diese fristgerecht einreichen. 

Tipp: Reichen Sie die Dokumente online im Job-Room ein.

Weitere Informationen

  • Flyer «Arbeitslosigkeit und Krankheit», AVA Amt für Arbeitslosenversicherung

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