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Ausbildungszuschüsse – Berufsabschluss nachholen

Sie sind mindestens 30 Jahre alt, arbeitslos und haben noch keine berufliche Grundbildung abgeschlossen? Die Arbeitslosenversicherung unterstützt das Nachholen eines Berufsabschlusses mit Ausbildungszuschüssen. Durch den Erwerb eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder Berufsattests (EBA) verbessern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig.

Was sind Ausbildungszuschüsse?

Ausbildungszuschüsse ermöglichen RAV-Kundinnen und RAV-Kunden ohne berufliche Grundausbildung, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Die Zuschüsse stellen eine finanzielle Unterstützung dar, die von der Arbeitslosenversicherung übernommen wird, um das Einkommen der Lernenden während der Ausbildung zu verbessern.

Finanzierung während der Ausbildung

Während der gesamten Ausbildungszeit erhalten Sie einen Lohn von CHF 3500 brutto pro Monat. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • aus dem Ausbildungslohn, der vom Ausbildungsbetrieb getragen wird.
  • aus dem Differenzbetrag (Ausbildungszuschuss), der von der Arbeitslosenkasse ergänzt wird.

Ausbildungslohn

Der vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlende Ausbildungslohn ist abhängig von Ihrer bisherigen Berufserfahrung. Wenn Sie bereits 6 Monate Erfahrung im Berufsfeld der Ausbildung gesammelt haben, ist ab dem ersten Ausbildungsjahr der Lohn des letzten Ausbildungsjahres geltend.

Beispiel

OhneBerufserfahrung im Bereich der Ausbildung
Ohne Berufserfahrung im Bereich der Ausbildung (in CHF)
Lehrjahr Monatslohn Zuschuss Total (Brutto)
1.   750 2750 3500
2.   950 2550 3500
3. 1270 2230 3500
Mit Berufserfahrung im Bereich der Ausbildung
Mit Berufserfahrung im Bereich der Ausbildung (in CHF)
Lehrjahr Monatslohn Zuschuss Total (Brutto)
1. 1270 2230 3500
2. 1270 2230 3500
3. 1270 2230 3500

Voraussetzungen für die RAV-Kundin oder den RAV-Kunden

  • Sie sind arbeitslos und haben Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
  • Sie sind mindestens 30 Jahre alt (sofern Zusatzbedingungen erfüllt sind bereits ab 25 Jahren).
  • Sie haben keine berufliche Grundbildung abgeschlossen oder Sie finden keine Stelle, weil für Ihren erlernten Beruf auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage mehr besteht.
  • Sie besitzen keinen Abschluss einer Hochschule oder höheren Fachschule. Ein mindestens dreijähriges Studium an einer dieser Bildungseinrichtungen schliesst den Ausbildungszuschuss ebenfalls aus.

Was muss die gewählte Ausbildung gewährleisten?

  • Die Ausbildung muss zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) führen.
  • Nach der Ausbildung haben Sie mit dem erlangten Abschluss im aktuellen Arbeitsmarkt reelle Chancen auf eine Anstellung.

Ihr Ausbildungsbetrieb ist bereit

  • Einen Lehrvertrag mit Ihnen abzuschliessen.
  • Ihnen während der gesamten Ausbildungsdauer einen orts- und branchenüblichen Lohn zu zahlen, der Ihre vorherige Berufserfahrung angemessen berücksichtigt.
  • Ihnen monatlich das Nettogehalt auszubezahlen, das sich aus dem Ausbildungslohn und dem Zuschuss zusammensetzt.

Weiteres Vorgehen bei Interesse

Ihre RAV-Beraterin oder der RAV-Berater erklärt Ihnen gerne das weitere Vorgehen und stellt Ihnen die notwendigen Formulare für die Gesuchstellung zur Verfügung.

Tipp

Suchen Sie einen geeigneten Ausbildungsbetrieb? Nutzen Sie die Möglichkeit, bei potenziellen Unternehmen zu schnuppern, oder fragen Sie Ihre RAV-Beraterin oder Ihren RAV-Berater um Unterstützung bei der Lehrstellensuche. Unser Produkt AZ – Lehrstellensuche hilft Ihnen mit einem Coaching bei der Suche nach einer passenden Lehrstelle.

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