Eine «Arbeit auf Probe» bietet Ihnen die Chance, einen Beruf oder eine bestimmte Stelle aus nächster Nähe kennenzulernen und wertvolle Einblicke in das Unternehmen zu gewinnen. Sie haben die Möglichkeit, Kontakte zu potenziellen Arbeitgebenden zu knüpfen und Ihre Fähigkeiten direkt in der Praxis unter Beweis zu stellen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mit Ihrem Engagement zu überzeugen und den Grundstein für Ihre berufliche Zukunft zu legen.
Ihre Vorteile
- Sie erkennen, ob die Anforderungen des Berufes oder der konkreten Stelle mit Ihren Vorstellungen, Interessen und Fähigkeiten übereinstimmen.
- Sie können sich beim Arbeitgebenden als geeignete Mitarbeiterin oder geeigneter Mitarbeiter präsentieren.
- Sie erweitern Ihr berufliches Netzwerk.
Dauer
Eine «Arbeit auf Probe» dauert mindestens einen ganzen Tag und höchstens fünf Tage.
Voraussetzungen und Entschädigung
- Sie sind beim RAV angemeldet und beziehen Arbeitslosenentschädigung
- Während der «Arbeit auf Probe» erhalten Sie Ihre reguläre Arbeitslosenentschädigung sowie einen Beitrag an Ihre Reise- und Verpflegungskosten.
Weiteres Vorgehen bei Interesse
- Informieren Sie Ihre RAV-Beraterin oder Ihren RAV-Berater über Ihre geplante «Arbeit auf Probe»
- Sie erhalten anschliessend von Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater eine Bestätigung inkl. AMM-Bescheinigung (Präsenzkontrolle).
- Lassen Sie die AMM-Bescheinigung durch den Arbeitgebenden ausfüllen und reichen diese zusammen mit dem Nachweis über Ihre Reisekosten bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein.
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