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Vaterschaftsurlaub (bzw. Urlaub des anderen Elternteils) während der Arbeitslosigkeit

Wenn Sie Vater werden – oder als Ehefrau der Mutter – haben Sie als arbeitsloses zweites Elternteil Anspruch auf Ferientage. Diese Entschädigung des anderen Elternteils (EAE) wird über die Erwerbsausfallentschädigung (EO) ausgezahlt. Diese müssen Sie beantragen.

Das müssen Sie wissen

  • Auch während der Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. 
  • Sie müssen den Urlaub innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes beziehen. 
  • Während dem Urlaub müssen Sie keine Arbeitsbemühungen tätigen. Die Arbeitsbemühungen für den übrigen Kalendermonat müssen Sie jedoch fristgerecht einreichen.

Das müssen Sie tun

Schritt
1

Urlaub des anderen Elternteils anmelden

Melden Sie den geplanten Urlaub mindestens 14 Tage im Voraus bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung an.  

Schritt
2

EAE-Antragsformular ausfüllen

Füllen Sie das folgende Online-Formular aus:
Online-Formular Anmeldung für eine Entschädigung des anderen Elternteils

Wichtig: Reichen Sie den Antrag so bald wie möglich nach der Geburt ein. So gibt es keine Verzögerungen bei der Auszahlung der Vaterschaftsentschädigung.

Schritt
3

EAE-Abrechnung an Arbeitslosenkasse senden

Mit der Auszahlung der Vaterschaftsentschädigung erhalten Sie eine EAE-Taggeldabrechnung. Reichen Sie eine Kopie der EAE-Taggeldabrechnung bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein. 

Weitere Informationen

  • Flyer «Arbeitslosigkeit und Vaterschaftsurlaub», AVA Amt für Arbeitslosenversicherung

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