Eine längere Arbeitslosigkeit, das Alter oder gesundheitliche Einschränkungen können die Stellensuche erschweren. Oft braucht es mehr Zeit für die Einarbeitung. In solchen Fällen kann sich die Arbeitslosenkasse an den Lohnkosten beteiligen – mit sogenannten Einarbeitungszuschüssen (EAZ).
Voraussetzungen für Stellensuchende
Sie beziehen Arbeitslosengeld. Ihre Stellensuche ist aus einem der folgenden Gründe erschwert:
- fortgeschrittenes Alter
- körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen
- ungenügende berufliche Qualifikation für eine Anstellung auf dem regulären Arbeitsmarkt
- bereits 150 Taggelder oder mehr bezogen
Voraussetzungen für Unternehmen
Unternehmen erhalten Einarbeitungszuschüsse, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Einarbeitung dauert länger als üblich.
- Die Stelle ist unbefristet und der Lohn entspricht den branchenüblichen Bedingungen.
- Es liegt ein detaillierter Einarbeitungsplan vor, mit Aufgaben, verantwortlicher Person und Zeitaufwand pro Bereich.
EAZ beantragen: So gehen Sie vor
Schritt1
Mit Arbeitgeber/-in und Personalberatung sprechen
Weisen Sie interessierte Arbeitgebende darauf hin, dass Einarbeitungszuschüsse möglich sind.
Bei Interesse:
- Nehmen Sie frühzeitig mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung Kontakt auf, um die nötigen Schritte einzuleiten.
- Reichen Sie das Gesuch 10 Tage vor Arbeitsbeginn ein. So vermeiden Sie eine Kürzung der Einarbeitungszuschüsse.
Schritt2
Gesuch ausfüllen
Füllen Sie das Gesuch um Einarbeitungszuschüsse aus und unterzeichnen Sie es.
Gesuch um Einarbeitungszuschüsse
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber füllt im Gesuch den Teil «Bestätigung Arbeitgeber/in betreffend Einarbeitung» aus und unterzeichnet diesen.
Legen Sie folgende Dokumente bei:
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag (Kopie)
- Ausgefüllter Einarbeitungsplan
Schritt3
Gesuch einreichen
Reichen Sie das Gesuch rechtzeitig mit allen Dokumenten bei Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater der Regionalen Arbeitsvermittlung ein.
Bei Fragen nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Abteilung Rechte und Dienste Kontakt auf:
Schritt4
Entscheid erhalten
Die Abteilung Rechte und Dienste des AVA Amt für Arbeitslosenversicherung prüft das Gesuch und stellt Ihnen den schritftlichen Entscheid per Post zu. Ihr/e Arbeitgeber/-in erhält eine Kopie davon.
Berechnungsbeispiel Alter unter 50 Jahre
- Pensum 100 %
- Bruttolohn CHF 5000
- Dauer der Zuschüsse max. 6 Monate
| Monate | Zuschuss % | Zuschuss in CHF (durch Arbeitslosenkasse) |
Restlohn in CHF (durch Arbeitgeber/in) |
| 1 bis 2 | 60 | 3000 | 2000 |
| 3 bis 4 | 40 | 2000 | 3000 |
| 5 bis 6 | 20 | 1000 | 4000 |
Berechnungsbeispiel Alter über 50 Jahre
- Pensum 100 %
- Bruttolohn CHF 5000
- Dauer der Zuschüsse max. 12 Monate
| Monate | Zuschuss % | Zuschuss in CHF (durch Arbeitslosenkasse) |
Restlohn in CHF (durch Arbeitgeber/-in) |
| 1 bis 6 | 60 | 3000 | 2000 |
| 7 bis 12 | 40 | 2000 | 3000 |