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Einarbeitungszuschüsse (EAZ)

Eine längere Arbeitslosigkeit, das Alter oder gesundheitliche Einschränkungen können die Stellensuche erschweren. Oft braucht es mehr Zeit für die Einarbeitung. In solchen Fällen kann sich die Arbeitslosenkasse an den Lohnkosten beteiligen – mit sogenannten Einarbeitungszuschüssen (EAZ).

Voraussetzungen für Stellensuchende

Sie beziehen Arbeitslosengeld. Ihre Stellensuche ist aus einem der folgenden Gründe erschwert:

  • fortgeschrittenes Alter
  • körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen
  • ungenügende berufliche Qualifikation für eine Anstellung auf dem regulären Arbeitsmarkt
  • bereits 150 Taggelder oder mehr bezogen

Voraussetzungen für Unternehmen

Unternehmen erhalten Einarbeitungszuschüsse, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Einarbeitung dauert länger als üblich.
  • Die Stelle ist unbefristet und der Lohn entspricht den branchenüblichen Bedingungen.
  • Es liegt ein detaillierter Einarbeitungsplan vor, mit Aufgaben, verantwortlicher Person und Zeitaufwand pro Bereich.

Weitere EAZ-Informationen für Unternehmen

EAZ beantragen: So gehen Sie vor

Schritt
1

Mit Arbeitgeber/-in und Personalberatung sprechen

Weisen Sie interessierte Arbeitgebende darauf hin, dass Einarbeitungszuschüsse möglich sind.

Bei Interesse:

  • Nehmen Sie frühzeitig mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung Kontakt auf, um die nötigen Schritte einzuleiten. 
  • Reichen Sie das Gesuch 10 Tage vor Arbeitsbeginn ein. So vermeiden Sie eine Kürzung der Einarbeitungszuschüsse.

Schritt
2

Gesuch ausfüllen

Füllen Sie das Gesuch um Einarbeitungszuschüsse aus und unterzeichnen Sie es.

Gesuch um Einarbeitungszuschüsse

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber füllt im Gesuch den Teil «Bestätigung Arbeitgeber/in betreffend Einarbeitung» aus und unterzeichnet diesen. 

Legen Sie folgende Dokumente bei:

Schritt
3

Gesuch einreichen

Reichen Sie das Gesuch rechtzeitig mit allen Dokumenten bei Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater der Regionalen Arbeitsvermittlung ein.

Bei Fragen nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Abteilung Rechte und Dienste Kontakt auf:

E-Mail

Schritt
4

Entscheid erhalten

Die Abteilung Rechte und Dienste des AVA Amt für Arbeitslosenversicherung prüft das Gesuch und stellt Ihnen den schritftlichen Entscheid per Post zu. Ihr/e Arbeitgeber/-in erhält eine Kopie davon. 

Berechnungsbeispiel Alter unter 50 Jahre

  • Pensum 100 %
  • Bruttolohn CHF 5000
  • Dauer der Zuschüsse max. 6 Monate
Monate Zuschuss % Zuschuss  in CHF
(durch Arbeitslosenkasse)
Restlohn in CHF
(durch Arbeitgeber/in)
1 bis 2 60 3000 2000
3 bis 4 40 2000 3000
5 bis 6 20 1000 4000
Berechnungsbeispiel EAZ, Alter unter 50 Jahren, Bruttolohn CHF 5000

Berechnungsbeispiel Alter über 50 Jahre

  • Pensum 100 %
  • Bruttolohn CHF 5000
  • Dauer der Zuschüsse max. 12 Monate
Monate Zuschuss % Zuschuss in CHF
(durch Arbeitslosenkasse)
Restlohn in CHF
(durch Arbeitgeber/-in)
1 bis 6 60 3000 2000
7 bis 12 40 2000 3000
Berechnungsbeispiel EAZ, Alter über 50 Jahre, Bruttolohn CHF 5000
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