Die Arbeitslosenversicherung unterstützt das Nachholen eines Berufsabschlusses mit Ausbildungszuschüssen. Der Erwerb eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder Berufsattests (EBA) verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig.
Voraussetzungen für Stellensuchende
- Sie sind arbeitslos und haben Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
- Sie sind mindestens 30 Jahre alt (in bestimmten Fällen bereits ab 25 Jahren möglich).
- Sie haben keine berufliche Grundbildung abgeschlossen oder Sie finden keine Stelle, weil für Ihren erlernten Beruf auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage mehr besteht.
- Sie haben keinen Abschluss einer Hochschule oder höheren Fachschule.
Hinweis: Wenn Sie mindestens drei Jahre ohne Abschluss studiert haben, können Sie keine Ausbildungszuschüsse erhalten.
Für die Ausbildung gilt
- Die Ausbildung muss zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) führen.
- Mit dem Abschluss der Ausbildung haben Sie realistische Chancen auf eine Stelle.
Voraussetzungen für den Ausbildungsbetrieb
- einen Lehrvertrag mit Ihnen abschliessen.
- während der gesamten Ausbildungsdauer einen orts- und branchenüblichen Lohn zahlen, der Ihre vorherige Berufserfahrung berücksichtigt.
- den Nettolohn monatlich auszahlen (inkl. Ausbildungszuschüsse).
Ausbildungslohn
Während der ganzen Ausbildungszeit erhalten Sie einen Lohn von CHF 3500 brutto pro Monat.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem:
- Ausbildungslohn, der vom Ausbildungsbetrieb getragen wird.
- Ausbildungszuschüsse, die von der Arbeitslosenkasse ergänzt werden (Differenzbetrag).
Der Anteil des Ausbildungsbetriebs hängt von Ihrer Berufserfahrung ab: Wenn Sie bereits mindestens 6 Monate Erfahrung im Bereich der Ausbildung mitbringen, muss sich der Betrieb ab Beginn der Ausbildung mit dem Lohn des letzten Ausbildungsjahres beteiligen.
Berechnungsbeispiel
| Ohne Berufserfahrung im Bereich der Ausbildung (in CHF) | |||
| Lehrjahr | Ausbildungslohn | Ausbildungszuschüsse | Monatslohn (Brutto) |
| 1. | 750 | 2750 | 3500 |
| 2. | 950 | 2550 | 3500 |
| 3. | 1270 | 2230 | 3500 |
| Mit Berufserfahrung im Bereich der Ausbildung (in CHF) | |||
| Lehrjahr | Ausbildungslohn | Ausbildungszuschüsse | Monatslohn (Brutto) |
| 1. | 1270 | 2230 | 3500 |
| 2. | 1270 | 2230 | 3500 |
| 3. | 1270 | 2230 | 3500 |
Interessiert? So gehen Sie vor
Wenden Sie sich an Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater der Regionalen Arbeitsvermittlung für das weitere Vorgehen.
Tipp
Suchen Sie einen geeigneten Ausbildungsbetrieb? Schnuppern Sie bei Unternehmen oder bitten Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater um Unterstützung bei der Lehrstellensuche.