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Unfall während der Arbeitslosigkeit

Endet Ihr Arbeitsverhältnis, sind Sie noch 31 Tage unfallversichert. Sobald Sie Arbeitslosengeld erhalten, sind Sie bei der Suva gegen die Folgen von Unfällen versichert. 

Das müssen Sie wissen

Wie lange bin ich durch meine letzte Stelle versichert?:
  • Nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrags ist Ihre Unfallversicherung noch 31 Tage lang wirksam.
  • Ab dem 32. Tag sind Sie nicht mehr gegen Unfall versichert.

Wichtig:
Sie sind erst wieder versichert, sobald Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt ist. Um eine Lücke zu vermeiden, haben Sie 2 Möglichkeiten: 

  1. Sie schliessen beim letzten Unternehmen, für das Sie gearbeitet haben, eine Abredeversicherung ab. 
  2. Sie schliessen bei Ihrer Krankenkasse als Zusatz zur Grundversicherung eine Unfallversicherung ab.

Unfallversicherung während der Arbeitslosigkeit

Sobald Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt wurde, sind Sie automatisch bei der Suva unfallversichert. Die Prämie wird nun direkt von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.

Der Schutz dieser Unfallversicherung gilt auch:

  • Während Wartezeiten oder Einstelltagen
  • Wenn Sie im EU-/EFTA-Raum eine Stelle suchen

Tipp: Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie unfallversichert. Sie können einen allfälligen Unfallschutz bei Ihrer Krankenkasse also kündigen. Dafür genügt der Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld. 

Unfallversicherung bei Zwischenverdienst

Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit vorübergehend arbeiten:

  • Arbeitsunfälle sind immer über die Arbeitgeberin, den Arbeitgeber versichert.
  • In der Freizeit sind Sie je nach wöchentlicher Arbeitsdauer über den Arbeitgeber oder die Suva abgesichert.

Das müssen Sie tun

Schritt
1

Unfall melden

  • Bei der Regionalen Arbeitsvermittlung
    Informieren Sie Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater telefonisch oder per E-Mail.
  • Bei Ihrer Arbeitslosenkasse
    Füllen Sie das nachfolgende Formular aus.
    Formular Meldung Unfall während Arbeitslosigkeit

Reichen Sie das ausgefüllte Formular über das Kontaktformular oder per E-Mail  an Ihre Arbeitslosenkasse ein.

Schritt
2

Arbeitsunfähigkeit

Falls Sie arbeitsunfähig sind, reichen Sie bitte zusätzlich die entsprechenden Arztzeugnisse ein.

Schritt
3

Unfall und allfällige Arbeitsbemühungen dokumentieren

  • Erfassen Sie Ihre Krankentage im Formular «Angaben der versicherten Person (AvP). 
  • Während Sie vollständig arbeitsunfähig sind, müssen Sie keine Arbeitsbemühungen tätigen. Die Arbeitsbemühungen für den übrigen Kalendermonat müssen Sie jedoch fristgerecht einreichen.
  • Wenn Sie nur teilweise arbeitsunfähig sind, müssen Sie trotzdem Arbeitsbemühungen tätigen und diese fristgerecht einreichen. 

Tipp: Reichen Sie die Dokumente online im Job-Room ein.

Wenn Sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten

Wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet und Sie keine neue Stelle haben, müssen Sie selbst eine Unfallversicherung bei Ihrer Krankenkasse abschliessen.

Damit Sie lückenlos versichert sind, müssen Sie das innert 31 Tagen machen. 

Weitere Informationen

  • Suva: Arbeitslos und Unfall

  • Flyer «Arbeitslosigkeit und Unfall», AVA Amt für Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitslosigkeit: Ein Leitfaden für Versicherte

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