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Vaterschaftsurlaub (bzw. Urlaub des anderen Elternteils) während der Arbeitslosigkeit

Wenn Sie Vater werden, oder als Ehefrau der Mutter, haben Sie als arbeitsloses zweites Elternteil Anspruch auf Ferientage. Diese Entschädigung des anderen Elternteils (EAE) wird über die Erwerbsausfallentschädigung (EO) ausgezahlt. Diese müssen Sie beantragen.

Das müssen Sie wissen

  • Auch während der Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. 
  • Sie müssen den Urlaub innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes beziehen. 
  • Während dem Urlaub müssen Sie keine Arbeitsbemühungen tätigen. Die Arbeitsbemühungen für den übrigen Kalendermonat müssen Sie jedoch fristgerecht einreichen.

Das müssen Sie tun

Schritt
1

Urlaub des anderen Elternteils anmelden
Melden Sie den geplanten Urlaub mindestens 14 Tage im Voraus bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung an.  

Schritt
2

EAE-Antragsformular ausfüllen

Füllen Sie das folgende Online-Formular aus:
Online-Formular Anmeldung für eine Entschädigung des anderen Elternteils

Wichtig: Reichen Sie den Antrag so bald wie möglich nach der Geburt ein. So gibt es keine Verzögerungen bei der Auszahlung der Vaterschaftsentschädigung. 

Schritt
3

EAE-Abrechnung an Arbeitslosenkasse senden
Mit der Auszahlung der Vaterschaftsentschädigung erhalten Sie eine EAE-Taggeldabrechnung. Reichen Sie eine Kopie der EAE-Taggeldabrechnung bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein. 

Weitere Informationen

  • Flyer «Arbeitslosigkeit und Vaterschaftsurlaub», AVA Amt für Arbeitslosenversicherung

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