Wenn Sie Vater werden, oder als Ehefrau der Mutter, haben Sie als arbeitsloses zweites Elternteil Anspruch auf Ferientage. Diese Entschädigung des anderen Elternteils (EAE) wird über die Erwerbsausfallentschädigung (EO) ausgezahlt. Diese müssen Sie beantragen.
Das müssen Sie wissen
- Auch während der Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.
- Sie müssen den Urlaub innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes beziehen.
- Während dem Urlaub müssen Sie keine Arbeitsbemühungen tätigen. Die Arbeitsbemühungen für den übrigen Kalendermonat müssen Sie jedoch fristgerecht einreichen.
Das müssen Sie tun
Schritt1
Urlaub des anderen Elternteils anmelden
Melden Sie den geplanten Urlaub mindestens 14 Tage im Voraus bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung an.
Schritt2
EAE-Antragsformular ausfüllen
Füllen Sie das folgende Online-Formular aus:
Online-Formular Anmeldung für eine Entschädigung des anderen Elternteils
Wichtig: Reichen Sie den Antrag so bald wie möglich nach der Geburt ein. So gibt es keine Verzögerungen bei der Auszahlung der Vaterschaftsentschädigung.
Schritt3
EAE-Abrechnung an Arbeitslosenkasse senden
Mit der Auszahlung der Vaterschaftsentschädigung erhalten Sie eine EAE-Taggeldabrechnung. Reichen Sie eine Kopie der EAE-Taggeldabrechnung bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein.