Während Ihrer Schwangerschaft erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld. Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung (MSE).
Das müssen Sie wissen
Schwangerschaft
- Informieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater der Regionalen Arbeitsvermittlung so früh wie möglich über Ihre Schwangerschaft.
- Während der Schwangerschaft erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld.
- Sie müssen Ihre Beratungstermine bei der Regionalen Arbeitsvermittlung weiterhin wahrnehmen, sich für Stellen bewerben und Ihre Bemühungen fristgerecht einreichen.
- Zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin müssen Sie keine Arbeitsbemühungen mehr nachweisen.
- Bei einer Arbeitsunfähigkeit während Ihrer Schwangerschaft erhalten Sie während maximal 30 Kalendertagen Arbeitslosengeld.
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Nach der Geburt
- Ab dem Tag der Geburt haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung für 98 Tage. Diese entspricht in der Regel 80 % des früheren Lohns.
- Die Entschädigung wird im Rahmen der Erwerbsausfallentschädigung (EO) ausbezahlt.
- Während dieser Zeit sind Sie von der Stellensuche befreit.
Das müssen Sie tun nach der Geburt
Schritt1
MSE-Antragsformular ausfüllen
Füllen Sie das Online-Formular aus:
Online-Formular Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung, AHV-/IV-Stelle
Wichtig: Reichen Sie den Antrag so bald wie möglich nach der Geburt ein. So gibt es keine Verzögerungen bei der Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung.
Schritt2
MSE-Abrechnung an Arbeitslosenkasse senden
Mit der Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung erhalten Sie eine MSE-Taggeldabrechnung. Reichen Sie die Taggeldabrechnung bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein.