Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Militär-, Zivil- oder Schutzdienst leisten müssen, erhalten Sie eine Erwerbsausfallentschädigung (EO)
Das müssen Sie wissen
- Während Ihres Dienstes bekommen Sie kein Arbeitslosengeld.
- Stattdessen erhalten Sie eine Erwerbsausfallentschädigung (EO).
- Die Höhe der EO hängt von Ihrer persönlichen Situation ab (z. B. Familie, Kinder). Melden Sie sich dazu bei Ihrer Ausgleichskasse.
- Solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, gilt: Leisten Sie weniger als 30 Tage Dienst und ist Ihre EO-Auszahlung tiefer als Ihre Arbeitslosenentschädigung, gleicht Ihre Kasse die Differenz aus.
Stellensuche bleibt Pflicht
- Sie müssen auch während des Militär-, Zivil- oder Schutzdienstes weiterhin eine Stelle suchen.
Das müssen Sie tun
Schritt1
Personalberatung und Arbeitslosenkasse informieren
Melden Sie folgenden Stellen, dass Sie Militär-, Zivil- oder Schutzdienst leisten müssen:
- Ihrer Personalberaterin / Ihrem Personalberater der Regionalen Arbeitsvermittlung
- Ihrer Arbeitslosenkasse
Schritt2
- Besorgen Sie das EO-Formular direkt bei der Organisation, bei der Sie Ihren Dienst leisten (Militär, Zivil- oder Schutzdienst).
- Füllen Sie Ihren Teil auf dem EO-Formular aus.
- Lassen Sie das EO-Formular von Ihrem letzten Arbeitgeber bzw. Ihrer letzten Arbeitgeberin ergänzen.
Schritt3
EO-Formular bei der Ausgleichskasse einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte EO-Formular bei der Ausgleichskasse Ihres letzten Arbeitgebers bzw. Ihrer letzten Arbeitgeberin ein.
Schritt4
EO-Taggeldabrechnung an Arbeitslosenkasse senden
Mit der Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung (EO) erhalten Sie eine EO-Taggeldabrechnung. Senden Sie eine Kopie der EO-Taggeldabrechnung an Ihre Arbeitslosenkasse.
Schritt5
Nach Ende des Dienstes zurückmelden
Damit Sie wieder Arbeitslosengeld erhalten, melden Sie sich direkt nach dem Dienst bei Ihrer Regionalen Arbeitsvermittlung.