Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird und den Sitz im Kanton Bern hat, können Sie hier Insolvenzentschädigung beantragen. Diese deckt Ihren ausstehenden Lohn für die letzten 4 Monate vor dem Konkurs, der Nachlassstundung etc..
So gehen Sie vor
Schritt1
Arbeitslosigkeit anmelden
Wenn Ihnen Arbeitslosigkeit droht, melden Sie sich sofort bei der Regionalen Arbeitsvermittlung an. Noch bevor der Konkurs eröffnet wird.
Schritt2
Antrag Insolvenzentschädigung ausfüllen
Sobald einer der folgenden Fälle eintritt:
- Konkurs eröffnet
- Nachlassstundung
- Konkursaufschub
- Pfändung läuft
- Nichteröffnung des Konkurses wegen Überschuldung
Füllen Sie folgendes Dokument vollständig inkl. Unterschrift aus. Damit wir Ihren Antrag schneller bearbeiten können, empfehlen wir Ihnen, das Formular digital auszufüllen:
Schritt3
Unterlagen zusammenstellen
Stellen Sie folgende Unterlagen als Scans (digital, PDF max. 5MB) oder als Kopien (Briefpost) zusammen:
- Arbeitsvertrag
- die letzten 4 Lohnabrechnungen
- Stundenrapporte der letzten 4 Monate
- Lohnforderungseingabe, die Sie im Zuge des Konkurses oder der Nachlassstundung an das Konkursamt resp. an den Sachverwalter abgegeben haben.
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung
Schritt4
Antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Konkurses ein:
Per Briefpost:
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung
Fachdienst Kurzarbeit, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung (KSI)
Postfach
3001 Bern
Schritt5
Arbeitslosengeld beantragen
- Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber insolvent ist, können Sie für die Dauer der vertraglichen Kündigungsfrist Arbeitslosengeld erhalten.
- Nach Ihrer Anmeldung bei der Regionalen Arbeitsvermittlung erhalten Sie Zugang zum Antrag auf Arbeitslosenentschädigung.