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Schweizer Beitragszeit ALV in EU/EFTA nachweisen

Sie haben in der Schweiz gearbeitet und wollen in einem EU/EFTA-Staat Ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung geltend machen? Dann lassen Sie sich von Ihrer Arbeitslosenkasse das Formular PD U1 ausstellen.

So lassen Sie Ihre Beitragszeit bestätigen

Bereiten Sie folgende Unterlagen vor

Schritt
1

Füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung eines PD U1 aus:

Diese Bescheinigung wird im Ausland als Grundlage für die Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit berücksichtigt.

Für wie viele Jahre Sie Ihre Arbeitstätigkeit in der Schweiz belegen müssen, ist je nach Ausreiseland unterschiedlich. Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Arbeitsamt im EU/EFTA-Staat, in den Sie ausreisen.

Schritt
2

Lassen Sie von jedem Arbeitgebenden, bei dem Sie in der Schweiz gearbeitet haben, eine separate Arbeitgeberbescheinigung International ausfüllen:

Weitere Unterlagen:

  • Lohnabrechnungen oder Lohnjournale der letzten 3 Jahre
  • Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte

Reichen Sie alle Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse ein

Schritt
3

Wenn Sie bereits in der Schweiz eine Arbeitslosenentschädigung bezogen haben, reichen Sie das Formular PD U1 mit allen Unterlagen bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein.

Andernfalls reichen Sie die Unterlagen bei einer Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl im Wohn- oder Aufenthaltskanton ein:

Schritt
4

Senden Sie alle erforderlichen Unterlagen an Ihre oder an die gewählte Arbeitslosenkasse. Die Arbeitslosenkasse wird Ihnen das Formular PD U1 ausstellen.

Ihr zuständiges RAV finden Sie auf Standorte RAV

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