Personen, die sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden, benötigen Bescheinigungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der letzten zwei Jahre.
Ehemalige Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitgeberbescheinigung wahrheitsgetreu auszufüllen und den Stellensuchenden innerhalb einer Woche zuzustellen.
So gehen Sie vor
Schritt1
Alle Arbeitgeber der letzten zwei Jahre müssen die Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen.
Schritt2
Auf der Plattform arbeit.swiss finden Sie das Formular «Arbeitgeberbescheinigung».
Schritt3
Stellen Sie Ihren Arbeitgebenden, bei denen Sie in den letzten zwei Jahren beschäftigt waren, dieses Formular zu.
Schritt4
Die ehemaligen Arbeitgebenden müssen Ihnen die Arbeitgeberbescheinigung innerhalb einer Woche wahrheitsgetreu ausgefüllt zurücksenden.
Schritt5
Reichen Sie die Arbeitgeberbescheinigung über die letzten zwei Jahre bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein.
Ihre zuständige Arbeitslosenkasse finden Sie auf Standorte Arbeitslosenkasse