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Arbeitgeberbescheinigung

Personen, die sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden, benötigen Bescheinigungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der letzten zwei Jahre.

Ehemalige Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitgeberbescheinigung wahrheitsgetreu auszufüllen und den Stellensuchenden innerhalb einer Woche zuzustellen.

Wichtige Information Job-Room

Betriebsunterbruch wegen Systemwechsel bei allen eServices im Job-Room beim Bund:

19. Dezember 2025, 12.00 Uhr – 6. Januar 2026, ca. 7.00 Uhr

Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden:

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für unsere Kundinnen und Kunden zu Fristen und Vorgehen.

Wichtig für Arbeitgebende:

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Arbeitgebende zu Fristen und Vorgehen.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Alle Arbeitgeber der letzten zwei Jahre müssen die Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen.

Schritt
2

Auf der Plattform arbeit.swiss finden Sie das Formular «Arbeitgeberbescheinigung».

arbeit.swiss

Schritt
3

Stellen Sie Ihren Arbeitgebenden, bei denen Sie in den letzten zwei Jahren beschäftigt waren, dieses Formular zu.

Schritt
4

Die ehemaligen Arbeitgebenden müssen Ihnen die Arbeitgeberbescheinigung innerhalb einer Woche wahrheitsgetreu ausgefüllt zurücksenden.

Schritt
5

Reichen Sie die Arbeitgeberbescheinigung über die letzten zwei Jahre bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein.

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse finden Sie auf der Seite Standorte Arbeitslosenkasse

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