Der Regierungsrat tritt auch im Tourismusjahr 2022 den Kantonsanteil der Beherbergungsabgabe an die Destinationen ab. Im Jahr 2018 hat er entschieden, dass die Einnahmen bis Oktober 2021 vollumfänglich den Destinationen für die Marktbearbeitung zukommen sollen. Aufgrund der stark gesunkenen touristischen Nachfrage wegen der Corona-Krise sollen die sechs Berner Tourismusdestinationen weiterhin über einen erhöhten Zufluss an touristischen Marketingmitteln verfügen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, auch im Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2022 auf den Kantonsanteil an der Beherbergungsabgabe zu verzichten. Der Einnahmenverzicht stützt sich auf die geschätzte Zahl von Übernachtungen und beläuft sich auf einen Betrag in der Grössenordnung von 875'000 Franken.