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09. April 2021
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Härtefall-Unterstützung: Umsatzuntergrenze neu bei 50 000 Franken

Der Regierungsrat hat per 8. April 2021 die kantonale Corona-Härtefallverordnung angepasst. Mit der Senkung des minimalen Umsatzes für Unternehmen auf 50 000 Franken setzt er Richtlinienmotionen des Grossen Rates um. Gleichzeitig hat er einen kantonalen Rahmenkredit von 219 Mio. Franken bewilligt, um Mittel von insgesamt einer Milliarde Franken für die Härtefall-Unterstützung verfügbar zu machen. Eine erste Tranche von 114 Mio. Franken hat er bereits für den Vollzug freigegeben.

Nach den Entscheiden der kantonalen und nationalen Parlamente passt der Regierungsrat die Härtefall-Verordnung erneut an. Ab heute (8. April 2021) gilt:

  • Unternehmen müssen einen Jahresmindestumsatz von 50 000 Franken erwirtschaften, um Härtefall-Unterstützung zu erhalten. Der Grosse Rat hatte in der Frühlingssession zwei Richtlinienmotionen überwiesen, welche die Senkung des Mindestumsatzes auf 50 000 Franken gefordert hatten. Für die kleineren Unternehmen gelten die gleichen Kriterien und Anforderungen wie im bisherigen Vollzug. Auch sie benötigen einen Handelsregistereintrag, ausser es handelt sich um Vereine, deren Gesuch um Eintrag vom Handelsregisteramt abgelehnt wurde.
  • Der Höchstbetrag der Härtefall-Unterstützung wird von 750 000 Franken auf eine Million Franken erhöht. Das gilt für Unternehmen mit Jahresumsätzen unter 5 Millionen Franken.
  • Das geplante Bürgschaftswesen wird aufgehoben. Diese Regelung wird ersetzt durch die Härtefall-Unterstützung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mio. Franken, die vollständig vom Bund finanziert wird. Diese Regelung tritt voraussichtlich Ende April 2021 in Kraft.

Eine Milliarde für die Härtefall-Unterstützung im Kanton Bern

Das eidgenössische Parlament hat in der Frühjahrsession 2021 das Covid-19-Gesetz angepasst. Für die Härtefall-Unterstützung, die von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert wird, gilt neu ein Verteilschlüssel von 70 Prozent Bundes- und 30 Prozent Kantonsfinanzierung. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Kantone, die bisher angewendet wurde, gilt nicht mehr. Der Bund geht davon aus, dass die Bundeshärtefallmittel von 8,2 Mia. Franken und die Mittel der Kantone von 1,8 Mia. Franken vorerst ausreichen, um die von den Corona-Einschränkungen stark betroffenen Unternehmen zu unterstützen.

Der Regierungsrat schätzt, dass der Kanton Bern 1,069 Mia. Franken benötigen wird. Davon trägt der Bund 855 Mio. Franken. Für den erforderlichen Anteil des Kantons hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit von 219 Mio. Franken gesprochen und eine erste Tranche von 114 Mio. Franken für den Vollzug freigegeben. Dieser Kreditbeschluss ersetzt die bisherigen Härtefall-Kreditbeschlüsse mit einem Kreditrahmen von rund 70 Mio. Franken zulasten des Kantons. Art. 15 des kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetzes gibt dem Regierungsrat die Kompetenz, sich gestützt auf eine kantonale Verordnung an Wirtschaftsförderungsmassnahmen des Bundes zu beteiligen.

Neue Regelung für grosse Unternehmen folgt Ende April

Voraussichtlich per Ende April wird der Regierungsrat das Verfahren für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. Franken festlegen und zudem Unternehmen ins Verfahren einbeziehen, die zwischen dem 1. März und dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden. Sie waren bisher von der Härtefall-Unterstützung ausgeschlossen. Ein schnelleres Vorgehen ist in diesen wichtigen Punkten nicht möglich: Es müssen erst Detailfragen in der Rechtssetzung und im Vollzug geklärt werden und es sind dafür Rücksprachen mit dem Bund erforderlich.

Härtefall-Unterstützung im Kanton Bern: So läuft der Vollzug (Stand 7. April 2021)

Zwischen dem 22. Januar 2021 und dem 7. April 2021 sind 2090 Härtefall-Gesuche eingegangen. 1520 Gesuche wurden gutgeheissen, 132 abgelehnt. Rund 440 Gesuche sind derzeit noch in Bearbeitung, zumeist weil die Unternehmen Informationen nachliefern müssen. Mehr als die Hälfte der Gesuche stammen aus der Hotel- und Gastrobranche.

Bisher wurden insgesamt 106,1 Mio. Franken ausbezahlt, das entspricht einem durchschnittlichen Betrag von 69 800 Franken pro Unternehmen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Auszahlungen sind sehr gross, der niedrigste Betrag beträgt weniger als 1000 Franken, der höchste erreicht das bisher vorgegebene Maximum von 750 000 Franken.

Im Entscheidungsprozess sind 65 Personen (40 Vollzeitstellen) involviert. Dazu kommen 20 Personen (10 Vollzeitstellen) für den Betrieb der Hotline, die Missbrauchsbekämpfung und das Einsprache- sowie Beschwerdeverfahren.

Hintergrundinformation zur Kurzarbeit

Die Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern hat in den letzten 13 Monaten seit dem Start der Corona-Pandemie rund 880 Mio. Franken an Entschädigungen für Kurzarbeit ausbezahlt. In der ersten Welle hatten kantonsweit bis zu 18 000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Derzeit sind – bei leicht steigender Tendenz – gut 7000 Betriebe von Kurzarbeit betroffen. Kurzarbeit leisteten in der ersten Welle bis zu 180 000 Personen; derzeit sind im Kanton Bern rund 80 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen. Mit einem Anteil von rund 25 Prozent ist die Gastronomie inzwischen die am stärksten betroffene Einzelbranche. Die Zahl der Stellensuchenden erreichte im März 2021 mit rund 24 000 Personen den Höchststand seit Beginn der Pandemie im Winter 2020.

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