Härtefall im Härtefall
Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 beschlossen, das Modell «Härtefall im Härtefall» auch auf kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken auszuweiten. Der Regierungsrat hat die kantonale Härtefallverordnung entsprechend an die Bundesverordnung angepasst. Das Modell findet Anwendung bei Unternehmen, die mehr als 70% Umsatzeinbusse erlitten haben. Die Höchstbeträge der Unterstützung werden auch für kleine Unternehmen auf 30% des massgebenden Umsatzes erhöht und der absolute Höchstbetrag wird für kleine Unternehmen auf 1.5 Millionen Franken pro Unternehmen angehoben.
Abschluss Härtefallprogramm
Im Rahmen der Verordnungsänderung vom 7. April 2021 hat der Regierungsrat allen Unternehmen in Aussicht gestellt, dass sie im späteren Verlauf des Vollzugsprogramms ihren Erstentscheid einmalig wiedererwägen lassen können, insbesondere um das Härtefallprogramm zu wechseln oder um die Umsatzperiode von 12 Monaten neu festzulegen. In der kantonalen Härtefallverordnung wird daher eine neue Regelung integriert, damit diese Schlusswiedererwägungen vorgenommen werden können. Damit schafft der Regierungsrat die Grundlage für einen vereinfachten und geordneten Abschluss des Härtefall-Programms per 31. August 2021.
Hinweis: Verzicht auf Erhebung der Alkoholabgabe
Den Gastronomiebetrieben soll die Alkoholabgabe auch im Jahr 2021 erlassen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat dem Einnahmeverzicht in der Höhe von 1,8 Millionen Franken zuzustimmen und die Rechtsgrundlage für eine ausserordentliche Einlage in den Fonds für Suchtprobleme zu schaffen. Da sich die Gastgewerbebetriebe aufgrund der Covid-19-Pandemie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, soll ihnen genau wie letztes Jahr die Alkoholabgabe erlassen werden. Diese Abgabe bemisst sich nach der Grösse und der Art des Betriebes und ist nicht an den Umsatz mit alkoholischen Getränken gebunden. Der Verzicht auf die Erhebung der Alkoholabgabe betrifft ausschliesslich Gastgewerbebetriebe (Gastgewerbebetriebe mit Bewilligung A und C), nicht aber Take-Aways und weitere Verkaufsstellen für Alkohol, da diese von der behördlichen Schliessung nicht betroffen waren.
Die Mittel fliessen in den Fonds für Suchtprobleme, woraus Einrichtungen und Massnahmen der allgemeinen Gesundheitsförderung, der Prävention und der Suchthilfe finanziert werden. Damit diese Massnahmen weitergeführt werden können, sollen dem Fonds für Suchtprobleme die entfallenden Einnahmen in der Höhe von 1,8 Millionen Franken ersetzt werden.