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Virale hämorrhagische Krankheit (VHK) bei Kaninchen

Die virale hämorrhagische Krankheit (VHK / RHD) der Kaninchen ist eine Tierseuche, die in betroffenen Beständen zu hohen Verlusten führt. Mit Hygienemassnahmen und einer Impfung können Kaninchenhaltende ihre Tiere schützen. Kontaktieren Sie im Verdachtsfall Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.

Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Aktuelle Situation (Stand: 9. Mai 2023)

Seit einigen Wochen werden schweizweit und aktuell auch im Kanton Bern wieder vermehrt Fälle von viraler hämorrhagischer Krankheit bei Kaninchen festgestellt. Das zurzeit zirkulierende Virus ist hochansteckend. Für Tiere, die an Ausstellungen im Kanton Bern aufgeführt werden, gilt eine Impfpflicht (ausgenommen Jungtiere beim geimpften Muttertier).

Was Sie über die Krankheit wissen sollten

Angesteckte Tiere sind apathisch und fieberhaft, können Atembeschwerden zeigen und sterben meist innert kurzer Zeit. Kurz vor dem Tod können Krämpfe und Nasenbluten auftreten.

Die Verbreitung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch indirekt durch virushaltige Sekrete (Kot, Urin), kontaminiertes Futter, Einstreu, Haare, Kleider, Stiefel, Käfige, usw. Insekten und Mäuse können ebenfalls eine Rolle bei der Übertragung spielen.

Das Virus kann lange überleben, vor allem unter trockenen Bedingungen. Bei Raumtemperatur kann es zum Beispiel über drei Monate auf Kleidern aktiv bleiben. 

Aus diesen Gründen ist die Quelle einer VHK-Infektion in einem Kaninchenbestand oft nicht zu eruieren. Seuchenhygienische Massmassnahmen können die Ansteckungsgefahr aber bedeutend minimieren. 

So schützen Sie Ihren Kaninchenbestand

  • Neuzugänge: Ausschliesslich gesunde Tiere aus bekannten Beständen
  • 2 Wochen Quarantäne von Neuzugängen
  • Separate Kleidung und Schuhe für Stallarbeiten
  • Händereinigung und –desinfektion vor Betreten der Stallungen und nach den Stallarbeiten
  • Bekämpfung von Schadnagern und Insekten
  • Verzicht auf Besucher in den Stallungen
  • Verzicht auf Besuch in anderen Kaninchenhaltungen
  • Kleiderwechsel vor dem Betreten der eigenen Stallung
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Tiere mit einer Impfung zu schützen.
     

Ihre Verantwortung als Kaninchenhalter/-in

  • Setzen Sie die Massnahmen zum Schutz Ihres Kaninchenbestandes konsequent um.
  • Beobachten Sie Krankheitssymptome oder vermehrte Todesfälle, sind Sie verpflichtet, eine Tierärztin oder einen Tierarzt beizuziehen. Diese/r leitet die zur Diagnose der Krankheit nötigen Abklärungen ein.
  • Für Kaninchen, die an Veranstaltungen ausgestellt werden, gilt eine Impfpflicht. Damit soll das Übertragungsrisiko vermindert werden. 
  • Ist Ihr Kaninchenbestand von der Seuche betroffen, reinigen Sie die Stallungen und Gerätschaften vor der Neueinstallung von Kaninchen gründlich und desinfizieren Sie diese. Aufgrund der sehr hohen Widerstandskraft des Virus empfiehlt es sich dringend, eine Wartezeit von mindestens 5-6 Wochen vor der Neuanschaffung von Kaninchen einzuhalten. 
  • Entsorgen Sie Tierkadaver in jedem Fall über eine Tierkörpersammelstelle. Die Deponie von Tierkadavern in der freien Natur trägt zur Seuchenverschleppung bei und ist verboten. 

Weitere Informationen

  • Tierseuchenverordnung

  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Virale hämorrhagische Krankheit der Kaninchen (VHK)

  • Merkblatt virale hämorrhagische Krankheit (VHK) bei Kaninchen

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