Wenn Ihre Mastpoulethaltung mehr als 333 m2 Stallgrundfläche umfasst, müssen Sie folgende zwei Massnahmen für die Salmonellenüberwachung umsetzen.
1. Einstallung der Herde melden
- Melden Sie die Einstallung der Herde innerhalb von 10 Tagen an die Tierverkehrsdatenbank TVD.
Einstallung an TVD melden, Identitas Einstallungsmeldung Geflügel
2. Probenahme durch die Geflügelhalter/-in
Entnehmen Sie folgendes Probematerial:
Zeitpunkt | Probenmaterial |
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frühestens 3 Wochen vor der Schlachtung; Laborresultat muss vor dem Abtransport vorliegen. |
2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden. |
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Bitte beachten
- Drucken Sie den Untersuchungsauftrag aus der TVD aus. Der Untersuchungsauftrag enthält die Liste der anerkannten Laboratorien, in denen die Proben untersucht werden können. Weitere Infos:
Untersuchungsantrag mit Angaben zur Probenahme elektronisch erstellen, TVD, Identitas AG - Befolgen Sie die Anleitung für die Probeentnahme
Anleitung Probeentnahme Geflügelhaltende
Amtliche Stichprobe in einigen Betrieben
- In 10% der Mastpoulethaltungen jährlich führt der Kanton eine amtliche Probenahme durch. Die amtliche Probenahme ersetzt die Probenahme durch den Tierhalter.
- Nach der ersten Einstallmeldung im Jahr informiert das Amt für Veterinärwesen (AVET) jene Betriebe, in denen eine amtliche Probenahme vorgesehen ist.
- Die Kosten der amtlichen Probenahme und Untersuchung übernimmt der Kanton.