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Salmonellenüberwachung: Mastpoulets

Wenn Ihre Mastpoulethaltung mehr als 333 m2 Stallgrundfläche umfasst, müssen Sie folgende zwei Massnahmen für die Salmonellenüberwachung umsetzen.

1. Einstallung der Herde melden

2. Probenahme durch die Geflügelhalter/-in

 

Entnehmen Sie folgendes Probematerial:

Vorgaben für Probenahme durch die Geflügelhalterin / den Geflügelhalter selber
Zeitpunkt Probenmaterial
frühestens 3 Wochen vor der Schlachtung; Laborresultat muss vor dem Abtransport vorliegen.

2 Paar Sockentupfer pro Herde, mit denen je 50% der Stallfläche (exkl. Aussenklimabereich) begangen werden.
  • Bei Mastpoulets ist einmal im Jahr eine Probenahme von allen zu diesem Zeitpunkt gehaltenen Herden ausreichend, wenn während eines Jahres alle Herden derselben Tierhaltung negativ auf Salmonellen getestet worden sind. 
  • Wird eine Herde positiv auf Salmonella Serotypen getestet, müssen erneut alle Herden während eines Jahres negativ auf Salmonellen getestet werden, bevor eine Probenahme einmal im Jahr ausreicht.

Bitte beachten

Amtliche Stichprobe in einigen Betrieben

  • In 10% der Mastpoulethaltungen jährlich führt der Kanton eine amtliche Probenahme durch. Die amtliche Probenahme ersetzt die Probenahme durch den Tierhalter.
  • Nach der ersten Einstallmeldung im Jahr informiert das Amt für Veterinärwesen (AVET) jene Betriebe, in denen eine amtliche Probenahme vorgesehen ist.
  • Die Kosten der amtlichen Probenahme und Untersuchung übernimmt der Kanton.
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