Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die ausschliesslich Haus- und Wildschweine befällt. 

Aktuelle Lage 

In grossen Teilen Osteuropas wie auch in Deutschland und Norditalien hat es Gebiete, in denen die Afrikanische Schweinepest (ASP) trotz grossem Einsatz aller Beteiligter nicht ausgerottet werden kann. 

Die Gefahr der Einschleppung in die Schweiz ist unverändert hoch.

  • Radarbulletin Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

  • ASP-betroffene Gebiete

  • Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts

Das ist zu tun

Einschleppung aus betroffenen Gebieten verhindern

Schweinepest in Europa. Merkblatt des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Für Reisende in / aus ASP-betroffenen Gebieten, insbesondere Tierhalterinnen und -halter, Saisonarbeiterinnen und -arbeiter auf landwirtschaftlichen Betrieben und Fernfahrerinnen und -fahrer, gelten die folgenden dringenden Hinweise:

  • Bringen Sie keinen Reiseproviant (Fleisch- und Wurstwaren) aus den betroffenen Gebieten mit.
  • Das Verfüttern von Küchenabfällen an Haus- und Wildschweine ist verboten.
  • Entsorgen Sie generell Speiseabfälle in verschlossenen Müllbehältern.
  • Bei Jagden in Ländern mit ASP befolgen Sie strikte Hygienemassnahmen (Reinigung der Jagdkleidung und Jagdgeräte). Verzichten Sie auf Jagdtrophäen.

Informationen zur ASP, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Schweinebestände schützen

  • Verhindern Sie Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen durch Zäune und andere Abgrenzungen.
  • Füttern Sie keine Speisereste.
  • Informieren Sie Mitarbeitende aus betroffenen Gebieten (Erntehelferinnen und -helfer!) über die Gefahr, die von mitgebrachten Lebensmitteln ausgeht.
  • Achten Sie auf eine strikte Zutrittskontrolle für betriebsfremde Personen.
  • Benutzen Sie eine Hygieneschleuse.
  • Beziehen Sie keine Futtermittel aus ASP-betroffenen Gebieten.
  • Schützen Sie Futterflächen vor dem Zugang von Wildschweinen.
  • Informieren Sie bei fieberhaften Allgemeinerkrankungen im Schweinebestand die Tierärztin oder den Tierarzt.

Tote oder kranke Wildschweine melden

  • Tote Wildtiere nicht berühren. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.
  • Melden Sie Wildschweinkadaver oder Unfallwild dem Wildhüter:
    Tote Wildtiere melden

Merkblätter und weitere Informationen

Seite teilen