Wer gleichzeitig mehr als drei Hunde, die älter als vier Monate sind, ausführt, braucht eine Berechtigung des Amts für Veterinärwesen. Wer mehr als 5 Hunde pro Tag von Drittpersonen in Obhut nimmt oder ausführt, braucht eine Bewilligung für die gewerbsmässige Heimtierhaltung.
Hinweis
Beachten Sie auch die Bestimmungen zur gewerbsmässigen Heimtierhaltung: Dogsitting
So gehen Sie vor
Schritt1
Sie verfügen über eine der untenstehenden Ausbildungen:
- Eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen anerkannte Ausbildung als Ausbilderin oder Ausbilder für Hundehalterinnen und Hundehalter (SKN- Trainer/-in oder Ausbilder/-in FBA Zucht und Haltung)
- Eine vor dem 1. Juli 2017 absolvierte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden (FBA)
- Einen Hochschulabschluss in Veterinärmedizin, Zoologie, Biologie oder Ethologie und eine fachspezifische Weiterbildung als Verhaltensspezialistin oder Verhaltensspezialist für Hunde
- Einen erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Jagdprüfung und die von Ihnen ausgeführten Hunde haben alle eine Gehorsamsprüfung bestanden (s. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Direktionsverordnung über die Jagd).
Senden Sie die Bestätigungen über die erfolgten Ausbildungen und das unterzeichnete Berechtigungsgesuch ein. Ziffer 3 des Berechtigungsgesuchs muss nicht beachtet werden.
Bewilligungsgesuch für das Ausführen von mehr als 3 Hunden, die älter als vier Monate sind
Schritt2
Sie verfügen über keine der obengenannten Ausbildungen,
- halten jedoch seit mehr als drei Jahren nachweislich Hunde (z.B. Bestätigung der Gemeinde über bezahlte Hundesteuerrechnung),
- müssen oder mussten keine Massnahmen wegen Vorfällen mit verhaltensauffälligen Hunden erfüllen.
Füllen Sie das Berechtigungsgesuch aus und legen Sie eine der folgenden Bestätigungen bei:
- Falls Sie Hunde von Fremdpersonen ausführen möchten: Bestätigung der abgeschlossenen Ausbildung zum Dogsitter/ Dogwalker der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft oder einer Ausbildung mit vergleichbarem Inhalt und Zeitaufwand einer anderen Vereinigung.
- Falls Sie Ihre eigenen Hunde ausführen möchten: Bestätigung der Beurteilung des kontrollierten Ausführens des Rudels in Alltagssituationen durch eine Fachperson («Formular für die Beurteilung des kontrollierten Ausführens»).
- Falls Sie Hunde im Rahmen von Hundesportlichen Trainings im Rudel ausführen möchten: Bestätigung einer Teilnahme und Klassierung an mindestens drei hundesportlichen Wettbewerben in einem Jahr, bei denen die zusammen auszuführenden Hunde gleichzeitig teilgenommen haben.
Bewilligungsgesuch für das Ausführen von mehr als 3 Hunden, die älter als vier Monate sind
Schritt3
Senden Sie das Berechtigungsgesuch sowie die Zusatzdokumente an das Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8