Wer mit mehr als drei Hunden, die älter sind als vier Monate, spazieren geht oder diese anderweitig ausführt, benötigt eine Berechtigung des Amts für Veterinärwesen.
So gehen Sie vor
Schritt1
Sie verfügen über eine der untenstehenden Ausbildungen:
- Eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen anerkannte Ausbildung als Ausbilderin oder Ausbilder für Hundehalterinnen und Hundehalter (SKN- Trainer/-in oder Ausbilder/-in FBA Zucht und Haltung)
- Eine vor dem 1. Juli 2017 absolvierte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden (FBA)
- Einen Hochschulabschluss in Veterinärmedizin, Zoologie, Biologie oder Ethologie und eine fachspezifische Weiterbildung als Verhaltensspezialistin oder Verhaltensspezialist für Hunde
- Einen erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Jagdprüfung und die von Ihnen ausgeführten Hunde haben alle eine Gehorsamsprüfung bestanden (s. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Direktionsverordnung über die Jagd).
Senden Sie die Bestätigungen über die erfolgten Ausbildungen und das unterzeichnete Berechtigungsgesuch ein. Ziffer 3 des Berechtigungsgesuchs muss nicht beachtet werden.
Bewilligungsgesuch für das Ausführen von mehr als 3 Hunden, die älter als vier Monate sind
Schritt2
Sie verfügen über keine der obengenannten Ausbildungen,
- halten jedoch seit mehr als drei Jahren nachweislich Hunde (z.B. Bestätigung der Gemeinde über bezahlte Hundesteuerrechnung),
- müssen oder mussten keine Massnahmen wegen Vorfällen mit verhaltensauffälligen Hunden erfüllen.
Füllen Sie das Berechtigungsgesuch aus und legen Sie eine der folgenden Bestätigungen bei:
- Falls Sie Hunde von Fremdpersonen ausführen möchten: Bestätigung der abgeschlossenen Ausbildung zum Dogsitter/ Dogwalker der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft oder einer Ausbildung mit vergleichbarem Inhalt und Zeitaufwand einer anderen Vereinigung.
- Falls Sie Ihre eigenen Hunde ausführen möchten: Bestätigung der Beurteilung des kontrollierten Ausführens des Rudels in Alltagssituationen durch eine Fachperson («Formular für die Beurteilung des kontrollierten Ausführens»).
- Falls Sie Hunde im Rahmen von Hundesportlichen Trainings im Rudel ausführen möchten: Bestätigung einer Teilnahme und Klassierung an mindestens drei hundesportlichen Wettbewerben in einem Jahr, bei denen die zusammen auszuführenden Hunde gleichzeitig teilgenommen haben.
Bewilligungsgesuch für das Ausführen von mehr als 3 Hunden, die älter als vier Monate sind
Schritt3
Senden Sie das Berechtigungsgesuch sowie die Zusatzdokumente an das Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8