Wer mit mehr als drei Hunden, die älter sind als vier Monate, spazieren geht oder diese anderweitig ausführt, benötigt eine Berechtigung des Amts für Veterinärwesen.
So gehen Sie vor
Schritt1
Halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Bestätigungen zu Aus- und Weiterbildungen, besuchte Kurse
- ANIS- / AMICUS-Registrierungen aller Hunde www.amicus.ch
- Nachweis, dass Sie seit mindestens drei Jahren Hunde halten (z.B. Bestätigung der Gemeinde über bezahlte Hundesteuerrechnung)
- Bestätigung Ausbildung zum Dogsitter/Dogwalker oder
- Bestätigung kontrolliertes Ausführen des Rudels in Alltagssituationen durch eine Hundetrainerin oder einen Hundetrainer oder
- Bestätigung der Teilnahme und Klassierung an mindestens drei hundesportlichen Wettbewerben in einem Jahr, an denen die zusammen ausgeführten Hunde gleichzeitig teilgenommen haben.
Schritt2
Füllen Sie das Berechtigungsgesuch aus und legen Sie die Zusatzdokumente bei (siehe Seite 2 des Berechtigungsgesuchs).
Schritt3
Senden Sie das Berechtigungsgesuch sowie die Zusatzdokumente an das Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8