Setzen Sie Tiere in der Werbung ein? Sie brauchen dafür eine Bewilligung.
Als Werbung gilt, wenn lebende Tiere eingesetzt werden zum Beispiel für:
- Film- oder Fotoaufnahmen
- Verkaufs-Ausstellungen oder -Veranstaltungen
- Schaufensterdekoration
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich, welche Bedingungen für die Werbung mit Tieren gelten.
Werbung mit Tieren, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Schritt2
Füllen Sie das Bewilligungsgesuch aus.
Schritt3
Senden Sie das ausgefüllte Formular an das Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8
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