Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Werbung mit Tieren

Setzen Sie Tiere in der Werbung ein? Sie brauchen dafür eine Bewilligung.

Als Werbung gilt, wenn lebende Tiere eingesetzt werden zum Beispiel für:

  • Film- oder Fotoaufnahmen
  • Verkaufs-Ausstellungen oder -Veranstaltungen
  • Schaufensterdekoration

So gehen Sie vor

Schritt
1

Informieren Sie sich, welche Bedingungen für die Werbung mit Tieren gelten.

Werbung mit Tieren, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Schritt
2

Füllen Sie das Bewilligungsgesuch aus.

Bewilligungsgesuch für die Werbung mit Tieren

Schritt
3

Senden Sie das ausgefüllte Formular an das Amt für Veterinärwesen.

Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8

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