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Japankäfer: Massnahmen für Bauherrschaften

2025 wurde im Gebiet des Thunersee-Südufers um Spiez erstmals eine kleine Population des Japankäfers nachgewiesen. Für Bauherrschaften im Befallsherd gelten 2026 verbindliche Massnahmen.

Sind Sie unsicher, ob Sie sich im betroffenen Gebiet befinden? Hier finden Sie es heraus: betroffene Gemeinden und Karte.

Im Befallsherd

Oberboden nicht aus dem Befallsherd herausführen

  • Ab dem 29. April 2026 ist ab sofort und bis auf Weiteres ganzjährig das Herausführen von Oberboden (in der Regel die obersten 30 cm Boden) aus dem Befallsherd verboten. Es gilt grundsätzlich eine Verwertungspflicht für anfallenden Oberboden, welche wenn immer möglich im Befallsherd umgesetzt werden soll.
  • Ausnahme:
    • Der Oberboden wurde während mehreren Monaten* im Befallsherd auf festem Untergrund (z.B. auf versiegelter Fläche oder mit einer dichten Plane darunter) zwischengelagert und dabei abgedeckt (mit dichter Plane oder Netz mit Maschenweite von max. 5 mm). Dieser Prozess erlaubt eine «Japankäfer-Sanierung» des Oberbodens, da die adulten Käfer wegen der Abdeckung nicht Schlüpfen können und sterben.
    • *Stichtag ist der 1. Mai:
      • Oberboden, welcher bis und mit 30. April anfällt und im Befallsherd vollständig abgedeckt zwischengelagert wurde, darf ab dem 1. September desselben Jahres aus dem Befallsherd geführt werden.
      • Oberboden, welcher ab dem 1. Mai und später in der Saison anfällt, muss innerhalb des Befallsherdes vollständig abgedeckt zwischengelagert werden und darf erst ab dem 1. September des Folgejahres aus dem Befallsherd geführt werden.
    • Vor dem Herausführen des Oberbodens aus dem Befallsherd muss vorgängig (mind. 5 Arbeitstage) bei der Fachstelle Pflanzenschutz eine schriftliche Bewilligung eingeholt werden (Kontakt per E-Mail)
      • Achtung, im Falle von zusätzlichen chemischen oder biologischen Belastungen und «eingeschränkt verwertbarem Boden» muss der Antrag auf Verbringung in eine Deponie beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) eingereicht werden: Entsorgungsgenehmigungen via Internet (EGI).
    • Details zu den Auflagen, unter welchen Umständen Oberboden aus dem Befallsherd geführt werden darf, finden Sie hier: Auflagen für Oberboden

Die sichere Zwischenlagerung des Oberbodens im Befallsherd ist Sache der Bauherrschaft.

Befinden Sie sich im betroffenen Gebiet?

Vom Befallsherd betroffene Gemeinden:

  • Thunersee-Südufer: Spiez, Wimmis.

Wichtig: Massgebend ist das auf der Karte abgebildete Gebiet.

Kartenmaterial

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