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Jagdzeiten

Die Jagd dauert im Kanton Bern vom 2. August bis am 28. Februar. Die intensivste Jagdphase ist im Oktober und November, wenn am Montag, Mittwoch und Samstag auch Rehe gejagt werden dürfen.

Übersicht

Keine Jagdtage sind

  • Sonntage
  • Weihnachten (25. und 26. Dezember)
  • Jahreswechsel (1. und 2. Januar)
  • vorgeschriebene Schontage

Im Oktober und November darf tagsüber am Dienstag, Donnerstag und Freitag nicht gejagt werden. Ausnahme ist die Donnerstagsjagd in Gebieten mit untragbaren Wildschäden.

Donnerstagsjagd

Die Rehjagd am Donnerstag wird erlaubt, wenn das Wild untragbare Schäden am Wald anrichtet. Sie gilt jeweils für eine Jagdsaison in den festgelegten Gebieten.

Vorschriften für die Donnerstagsjagd

  • Wer an einer Donnerstagsjagd teilnehmen will, meldet sich beim zuständigen Wildhüter bis am Vortag (Mittwoch) mit Angabe des Jagdgebiets an.
  • Erlaubt ist die Ansitz- und Pirschjagd ohne Einsatz von Jagdhunden. Gegenseitiges Zudrücken ist verboten.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen Jagdvorschriften.

Jagdgebiete für die Donnerstagsjagd

Wildraum 1

Wildraum 7

Wildraum 10

Jagen in der Nacht während der Vollmondperiode

Vom 16. November bis Ende Februar dürfen Jägerinnen und Jäger sechs Tage vor und vier Tage nach Vollmond bestimmte Tiere jagen, wenn sie sich beim Wildhüter für die Nachtansitzjagd angemeldet haben.

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