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Jagdzeiten

Die Jagd dauert im Kanton Bern vom 2. August bis am 28. Februar. Die intensivste Jagdphase ist im Oktober und November, wenn am Montag, Mittwoch und Samstag auch Rehe gejagt werden dürfen.

Digitalisierung Hirschtelefon

Ab der Jagdsaison 2025 wird die Freigabe während der Rothirschjagd nur noch auf der Webseite publiziert.

Übersicht

Freigabe Rothirsch

Hinweis: Die Angaben sind jeweils ab 15:00 Uhr für den folgenden Jagdtag gültig.

WRWildraumMännliche Rothirsche C1, C2 und C3Weibliche Rothirsche C4 sowie Rothirschkälber C5
0303 Seelandoffenoffen
0404 Oberaargauoffenoffen
0505 Napfoffenoffen
0606 Bern Ostgeschlossenoffen
0707 Bern Westoffenoffen
0808 Schwarzenburgoffenoffen
0909 Belpbergoffenoffen
1010 Kiesengeschlossenoffen
1111 Niederhornoffenoffen
1212 Stockhorngeschlossenoffen
1313 Giferspitzgeschlossenoffen
1414 Niesengeschlossenoffen
1515 Schilthornoffenoffen
16/1716/17 Schwarzhorn/Ritzlihornoffenoffen

Aktualisiert am 17.09.2025 um 15:00 Uhr

Freigabe Gämse

Hinweis: Die Angaben sind jeweils ab 15:00 Uhr für den folgenden Jagdtag gültig.

WRWildraumBöcke (A1)Geissen (A2)Jährlinge (A3+A4)
0101 Berner Jura Westoffenoffenoffen
0202 Berner Jura Ostoffenoffenoffen
0505 Napfgeschlossenoffenoffen
0808 Schwarzenburggeschlossenoffenoffen
1010 Kiesengeschlossengeschlossengeschlossen
1111 Niederhorngeschlossenoffenoffen (nur Sektor Ost)
1212 Stockhorngeschlossenoffenoffen
1313 Giferspitzgeschlossenoffenoffen
1414 Niesengeschlossenoffenoffen
1515 Schilthorngeschlossenoffenoffen
1616 Schwarzhorngeschlossenoffenoffen
1717 Ritzlihorngeschlossengeschlossenoffen

Aktualisiert am 17.09.2025 um 15:00 Uhr

Keine Jagdtage sind

  • Sonntage
  • Weihnachten (25. und 26. Dezember)
  • Jahreswechsel (1. und 2. Januar)
  • vorgeschriebene Schontage

Im Oktober und November darf tagsüber am Dienstag, Donnerstag und Freitag nicht gejagt werden. Ausnahme ist die Donnerstagsjagd in Gebieten mit untragbaren Wildschäden.

Donnerstagsjagd Reh

Die Rehjagd am Donnerstag wird erlaubt, wenn das Wild untragbare Schäden am Wald anrichtet. Sie gilt jeweils für eine Jagdsaison in den festgelegten Gebieten.

Vorschriften für die Donnerstagsjagd Reh

  • Wer an einer Donnerstagsjagd teilnehmen will, meldet sich beim zuständigen Wildhüter bis am Vortag (Mittwoch) mit Angabe des Jagdgebiets an.
  • Erlaubt ist die Ansitz- und Pirschjagd ohne Einsatz von Jagdhunden. Gegenseitiges Zudrücken ist verboten.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen Jagdvorschriften.

Jagdgebiete für die Donnerstagsjagd Reh

Wildraum 1

Wildraum 7

Wildraum 10

Jagen in der Nacht während der Vollmondperiode

Vom 16. November bis Ende Februar dürfen Jägerinnen und Jäger sechs Tage vor und vier Tage nach Vollmond bestimmte Tiere jagen, wenn sie sich beim Wildhüter für die Nachtansitzjagd angemeldet haben.

Donnerstagsjagd Gämse

Wildraum 5: Jagd von trockenen Geissen (A2) und Jährlingen (A3/A4) an allen Donnerstagen und Samstagen im Perimeter des Wald-Wild-Konzeptes Napf im Oktober gestattet, soweit Kontingent nicht erreicht (Art. 10 Abs. 3 der Jagdverordnung vom 26. Februar 2003 (JaV; BSG 922.111). Die Karte mit Grenzverläufe sind auf der Webseite des Jagdinspektorates www.be.ch/jagd zu finden. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein gültiges Patent A im Jahr 2025 sowie Gebietskenntnis. Erlegte Tiere werden nicht dem persönlichen Gämsjagdkontingent angerechnet, sondern können zu einem reduzierten Preis erworben werden (50 CHF Grundgebühr + 4 CHF pro kg).

Wer Interesse an der Teilnahme hat, meldet sich jeweils bis am Mittwochabend telefonisch beim zuständigen Wildhüter. Dieser ist berechtigt, den Jagenden ein Gebiet zuzuteilen. Darüber hinaus gelten die ordentlichen Jagdvorschriften.

Jagdgebiete für die Donnerstagsjagd Gämse

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