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Jagdzeiten

Die Jagd dauert im Kanton Bern vom 2. August bis am 28. Februar. Die intensivste Jagdphase ist im Oktober und November, wenn am Montag, Mittwoch und Samstag auch Rehe gejagt werden dürfen.

Übersicht

Keine Jagdtage sind

  • Sonntage
  • Weihnachten (25. und 26. Dezember)
  • Jahreswechsel (1. und 2. Januar)
  • vorgeschriebene Schontage

Im Oktober und November darf tagsüber am Dienstag, Donnerstag und Freitag nicht gejagt werden. Ausnahme ist die Donnerstagsjagd in Gebieten mit untragbaren Wildschäden.

Donnerstagsjagd Reh

Die Rehjagd am Donnerstag wird erlaubt, wenn das Wild untragbare Schäden am Wald anrichtet. Sie gilt jeweils für eine Jagdsaison in den festgelegten Gebieten.

Vorschriften für die Donnerstagsjagd Reh

  • Wer an einer Donnerstagsjagd teilnehmen will, meldet sich beim zuständigen Wildhüter bis am Vortag (Mittwoch) mit Angabe des Jagdgebiets an.
  • Erlaubt ist die Ansitz- und Pirschjagd ohne Einsatz von Jagdhunden. Gegenseitiges Zudrücken ist verboten.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen Jagdvorschriften.

Jagdgebiete für die Donnerstagsjagd Reh

Wildraum 1

Wildraum 7

Wildraum 10

Jagen in der Nacht während der Vollmondperiode

Vom 16. November bis Ende Februar dürfen Jägerinnen und Jäger sechs Tage vor und vier Tage nach Vollmond bestimmte Tiere jagen, wenn sie sich beim Wildhüter für die Nachtansitzjagd angemeldet haben.

Donnerstagsjagd Gämse

Im Napfgebiet (Wildraum 5) sind grosse Anteile der Wälder gemäss Wildschadengutachten des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) einem untragbaren Wildschadeneinfluss ausgesetzt. Mit der erreichten Jagdstrecke der letzten Jahre konnte der Wildtiereinfluss durch die Gämse in den Wäldern mit mehrheitlich Schutzfunktion nicht deutlich gesenkt werden. Aus diesem Grund soll der Bestand weiter reduziert werden. Dabei wollen wir die Jägerinnen und Jäger aktiv einbeziehen und bieten ihnen deshalb eine zusätzliche Jagdmöglichkeit: In den beiden Perimeter der bereits laufenden Donnerstagsjagden (Lüderen-Lushütte-Hornbach sowie Trubschachen) auf Rehwild besteht im Jahr 2024 die Möglichkeit zwischen 1. und 31. Oktober trockene Geissen (A2) oder Jährlinge (A3/A4) zu erlegen. Diese Jagdmöglichkeit steht grundsätzlichen allen Jagenden offen. Die Jagd in diesem Gebiet ist aber anspruchsvoll und wir wollen deshalb in erster Linie erfahrene und ortskundige Gämsjägerinnen und Gämsjäger ansprechen. Voraussetzung zur Teilnahme ist deshalb ein gültiges Patent A im Jahr 2024 sowie Gebietskenntnis. Erlegte Tiere werden nicht dem persönlichen Gämsjagdkontingent angerechnet, sondern müssen zu einem reduzierten Preis erworben werden.

Wer Interesse an der Teilnahme hat, meldet sich bis jeweils bis am Mittwochabend telefonisch beim zuständigen Wildhüter. Dieser ist berechtigt, den Jagenden ein Gebiet zuzuteilen. Darüber hinaus gelten die ordentlichen Jagdvorschriften.

Jagdgebiete für die Donnerstagsjagd Gämse

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