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Pachtgewässer

Fischen in Pachtgewässern

Der Kanton Bern verpachtet rund 300 Gewässer an Einzelpersonen, Pachtgesellschaften und Fischereivereine. In diesen Gewässern dürfen Sie fischen, wenn Sie einen Fischereipass (Ganzjahresberechtigung) oder eine Gastkarte (Tagesberechtigung) vom Pächter / von der Pächterin oder der Pachtgesellschaft besitzen. Für den Fischereipass benötigen sie einen Sachkundenachweis (SaNa).

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