Fischen in Pachtgewässern
Der Kanton Bern verpachtet rund 300 Gewässer an Einzelpersonen, Pachtgesellschaften und Fischereivereine. In diesen Gewässern dürfen Sie fischen, wenn Sie einen Fischereipass (Ganzjahresberechtigung) oder eine Gastkarte (Tagesberechtigung) vom Pächter / von der Pächterin oder der Pachtgesellschaft besitzen. Für den Fischereipass benötigen sie einen Sachkundenachweis (SaNa).
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- Fischgewässer pachtenSo gehen Sie vor, wenn Sie ein Fischgewässer des Kantons Bern pachten möchten.
- Informationen PachtgewässerSo gelangen Sie zu Informationen zu den Pachtgewässern des Kantons Bern.
- Gastkarte ausstellenSie sind Pächter oder Pächterin und wollen eine Gastkarte oder eine Ganzjahresberechtigung ausstellen.
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