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Fischen ohne Angelpatent

Fischen ohne Patent im Brienzer-, Thuner- und Bielersee

Von den Ufern des Brienzer-, Thuner- und Bielersees aus ist das Fischen ohne Angelpatent (mit einer Angelrute und einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken) und ohne Sachkundeausweis (SaNa) erlaubt. Das nennt man Freiangelrecht.

Auszug aus dem Reglement über die Fischerei

  1. Das Fischen mit 1 Angelrute vom Ufer aus ist im Brienzer-, Thuner- und Bielersee ohne Patent gestattet (= Freiangelei).  Das Ufer reicht bis zu der Linie, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche Ufer schneidet.

  2. Zur Ausübung der Freiangelei ist maximal 1 Angelrute mit einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken gestattet.

  3. Die Verwendung von lebenden oder toten Köderfischen ist verboten.

  4. Fische, die das Fangmindestmass erreichen und ausserhalb der Schonzeit gefangen werden, dürfen nicht zurückversetzt werden.

  5. Gefangene Fische dürfen nicht lebend gehältert werden.

  6. Die Tierschutzvorschriften sind einzuhalten: Fische müssen mit einem kräftigen Schlag auf den Kopf betäubt werden. Das Töten erfolgt anschliessend durch sofortige Entblutung (z.B. Kiemenschnitt) oder durch Ausnehmen.

  7. In allen drei Seen - insbesondere vor Flussmündungen und einzelnen Naturschutzgebieten - bestehen zeitlich befristete oder ganzjährige Schongebiete.

  8. Es gelten die folgenden wichtigsten Tagesfangzahlbeschränkungen, Fangmindestmasse und Schonzeiten (nicht abschliessende Auflistung):

 

Brienzersee

 

 

 

Fischart

Menge

Mindestmass in cm

Schonzeit

Felchen

25 Stück

18 cm

01.11. - 31.12.

Flussbarsch (Egli)

100 Stück

15 cm

---

Forellen

3 Stück

45 cm

01.09. - 31.01.

Hecht

5 Stück

45 cm

01.03. - 30.04.

Seesaibling

6 Stück

22 cm

01.11. - 31.12.

 

Thunersee

 

 

 

Fischart

Menge

Mindestmass in cm

Schonzeit

Felchen

15 Stück

25 cm

01.10. - 31.12.

Flussbarsch (Egli)

100 Stück

15 cm

---

Forellen

3 Stück

45 cm

01.09. - 31.01.

Hecht

6 Stück

45 cm

01.03. - 30.04.

Seesaibling

6 Stück

22 cm

01.10. - 31.12.

Aschen sind ganzjährig
geschützt.
   

 

Bielersee

 

 

 

Fischart

Menge

Mindestmass in cm

Schonzeit

Felchen

20 Stück

23 cm

01.11. - 31.12.

Flussbarsch (Egli)

100 Stück

15 cm

---

Forellen

3 Stück

45 cm

01.09. - 31.01.

Hecht

5 Stück

45 cm

01.03. - 30.04.

Zander

5 Stück

--

01.04. - 31.05.

Seesaibling

6 Stück

22 cm

01.11. - 31.12.

Weitere Informationen

  • Merkblatt Freiangelrecht im Kanton Bern

  • Merkblatt Freiangelrecht im Kanton Bern (englisch)

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