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17. September 2010
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Verlängerung des Taggeldanspruchs für Arbeitslose: Fehlentscheid des Bundesrats

Der Kanton Bern begrüsst den Entscheid des Bundesrats den Taggeldanspruch für den Langzeitarbeitslosen in der Region Moutier zu verlängern. Er ist hingegen über den Entscheid des Bundesrats verärgert, den Arbeitslosen im übrigen Berner Jura sowie im Verwaltungskreis Biel keine Verlängerung des Taggeldanspruchs zu bewilligen. Dies stellt gegenüber den Nachbarkantonen eine Ungleichbehandlung dar und missachtet den klaren Willen des bernischen Grossen Rats.

Der Bundesrat hat heute die Verlängerung des Taggeldanspruchs für Langzeitarbeitslose für die Region Moutier bewilligt. Damit wird eine bewährte Massnahme bis Ende Jahr weitergeführt, die seit dem 1. April 2010 gilt. Der Volkswirtschaftsdirektor hat diesen Entscheid erwartet und ist dankbar, dass damit für die betroffenen Personen, die schon länger arbeitslos sind, eine Perspektive besteht.

Gleichzeitig hat es der Bundesrat abgelehnt, die Ausdehnung auf den gesamten Berner Jura und den Verwaltungskreis Biel zu bewilligen. Der Kanton Bern istüber diesen Entscheid verärgert. Der Kanton Bern hatte bereits im Juli, als die Arbeitsmarktlage noch schlechter war, das entsprechende Gesuch gestellt. Im damaligen Zeitpunkt waren die Voraussetzungen für die Verlängerung des Taggeldanspruchs in beiden Regionen klar erfüllt. Für den Kanton Bern ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Bund innert der massgebenden Frist keinen Entscheid fällen konnte, obschon er beispielsweise für den Kanton Neuenburg eine Verlängerung der Taggelder bewilligt hatte. Der Bund verweigert damit den betroffenen Arbeitslosen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, obschon der Regierungsrat des Kantons Bern seinen Anteil an den Leistungen bereits zugesprochen hatte.

Der Bund missachtet mit seinem Entscheid den klaren Willen des bernischen Grossen Rats, der in der vergangenen Session einen entsprechenden Vorstoss mit 134 zu 2 Stimmen und bei 2 Enthaltungen gutgeheissen hat. Besonders enttäuschend ist der Entscheid für Personen im Berner Jura, die im Vergleich mit Personen in den Nachbarkantonen, nun deutlich schlechter gestellt werden.

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